Psychologie und Menschenrechte: Ideologiebildung als induzierte, noogene Reduktionsneurose

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Abstract
Die systematische Zufügung körperlicher oder seelischer Verletzungen und Traumata wird zurecht als Verletzungen der Menschenrechte geahndet. Neurosen als psychische Erkrankungen zu induzieren, absichtlich herbeiführen oder zu vertiefen, stellt damit eine klare Menschenrechtsverletzung dar. Mit der Anerkennung der Existenzanalyse und Logotherapie nach Viktor E. Frankl als dritter Wiener Schule der Psychotherapie zählen „noogene (aus dem Geistigen oder Sinn stammende) Neurosen“ zu den neurotischen Krankheitsbildern. Die systematische Verletzung von Frankls „Wille zum Sinn“ vermag sich bis zur Menschenrechtsverletzung zu steigern. Mehr lesen