Diese Feststellung unterstreicht der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Dennis Riehle, den allein in den vergangenen drei Monaten 27 Nachrichten von Betroffenen und Angehörigen erreichten, die sich nach Möglichkeiten erkundigten, gegen Missstände entsprechend vorzugehen und passende Aufsichtsbehörden einzuschalten: „Oftmals geht es um Bevormundung der behinderten Menschen, denen soziale Leistungen oder pflegerische Betreuung verwehrt oder nur in unzureichender Weise zur Verfügung gestellt werden. Aber auch das Thema der Zwangsmedikation taucht immer wieder auf und beschäftigt uns gerade im Blick auf manch eine psychiatrische Klinik sehr. Die Bedürfnisse und Interessen dieser Personen werden oftmals völlig vernachlässigt. Und nicht zuletzt gibt es immer wieder Grund, von einer strukturellen Diskriminierung zu sprechen – gerade dann, wenn zum Beispiel keinerlei Anstrengung unternommen wird, die Patienten zu fördern. Nicht selten kommt die Unterbringung in einer stationären Einrichtung dann einer Verwahrung gleich. Ruhigstellung und möglichst wenig Aufwand mit ihrer Versorgung sind dabei inbegriffen“.