Hilfreiche Tipps für Immobilienerben

Eine Immobilienerbschaft kommt für einige sehr plötzlich und unerwartet. Manche Hinterbliebenen können die Immobilie nicht selbst nutzen und möchten sie daher vermieten oder verkaufen. Farid Sabori, Leiter Verkauf und Vermietung bei Sabori Immobilien aus Hamburg, unterstützt diejenigen dabei. Vorab rät er Immobilienerben aber, darüber nachzudenken, ob sie das Erbe annehmen wollen oder nicht.

Nur sechs Wochen haben Hinterbliebene Zeit, ein Erbe auszuschlagen. Daher muss auch bei einer Immobilienerbschaft schnell eine Entscheidung darüber getroffen werden, was mit der Wohnung, dem Haus oder dem Grundstück geschehen soll. „Wer eine Immobilie erbt, sollte vorab herausfinden, ob diese mit Hypotheken belastet ist“, erklärt Farid Sabori, „ist das der Fall, sollte gut abgewägt werden, ob sich die Annahme der Erbschaft lohnt oder nicht“. Mehr lesen

Neu: eigenen Namen schnell bekannt zu machen mit dem brandneuen Portal für Onlinemarketing

Steinach im Oktober 2020 – Der Erfolgskurs von Nabenhauer Consulting hält weiter an. Auch mit dem neuen Portal für Onlinemarketing „Digital Freaks“ werden wieder Maßstäbe gesetzt und die Kunden sind begeistert. Nabenhauer Consulting hat „Digital Freaks“ präsentiert. Die Leser erhalten damit sämtliches Handwerkszeug für erfolgreiche Vertrieb und Marketing. Jeder Selbständige, Unternehmer oder Texter hat damit eine fantastische Gelegenheit, sich an ein zahlreiches Publikum zu wenden und so ihre Reputation aufzubauen, ihren Bekanntheitsgrad zu steigern und Expertenstatus zu erhalten. Mehr über Online Magazin “ Digital Freaks“ finden Sie ab sofort im Internet: http://bit.ly/digitalfreaks Mehr lesen

Was Sie über die Verteilung der Maklerkosten wissen sollten

Ab dem 23. Dezember 2020 wird geteilt: Der Bundestag verabschiedet eine neue gesetzliche Regelung, welche die Verteilung der Maklerprovision für Immobilienverkauf regelt. Bereits am 23. Juni 2020 wurde das Gesetz erlassen und tritt ein halbes Jahr später in Kraft.

Der Gedanke hinter dem Gesetz

Bisher galt die Vertragsfreiheit. In Zukunft gilt aber: Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung einen Immobilienmakler, trägt er mindestens die Hälfte der Maklerprovision. Das neue Gesetz greift aber nur, wenn der Käufer als Verbraucher, also als Privatperson agiert. Zudem zahlt der Käufer seinen Anteil der Courtage erst, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nachweislich nachgekommen ist. Gewerbeimmobilien, unbebaute Grundstücke sowie Mehrfamilienhäuser sind ausgenommen. Mündlich geschlossene Maklerverträge sind in der Zukunft auch nicht mehr gültig und müssen in schriftlicher Form erfolgen, beispielsweise in Form eines Briefes, einer E-Mail oder einer SMS. Damit können Unklarheiten hinsichtlich des Inhalts eines Maklervertrages vermieden werden. Das Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Verbraucher von Kaufnebenkosten (Makler 3,48 % inkl. 16 MwSt., Notar 1,5 %, Grunderwerbsteuer 3,5 % bis 6,5 %, je nach Bundesland) zu entlasten. Folglich muss der Makler zwei Verträge abschließen, mit dem Käufer und dem Verkäufer. Mehr lesen