Kein Immobilienverkauf ohne Energieausweis

Verkauft ein Eigentümer seine Wohnung oder sein Haus, benötigt er dazu zahlreiche Unterlagen, darunter auch einen gültigen Energieausweis. Dieser muss den Kaufinteressenten bereits beim Besichtigungstermin ausgehändigt oder gut sichtbar ausgehängt werden. Ansonsten droht ein Bußgeld. Das Team um Geschäftsführer Joachim Neumann der NEUMANN Immobilien & Grundbesitz GmbH mit Sitz in Villingen-Schwenningen unterstützt Eigentümer bei der Beschaffung des Dokuments.

Der Energieausweis beinhaltet Angaben zur Klimawirkung des Gebäudes. In den Kategorien A+ bis H wird angegeben, wie niedrig oder hoch der Energieverbrauch des Gebäudes ist. Immobilien wie zum Beispiel KfW-Effizienzhäuser 40, die sich in der Kategorie A+ finden, weisen einen niedrigen Energieverbrauch auf. Immobilien, die in der Kategorie H liegen, weisen dagegen den höchsten Energieverbrauch auf. Es handelt sich hierbei zum Beispiel um ältere und unsanierte Bestandshäuser. Mehr lesen