„Wenn wir die Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch hinausnehmen würden und sie nur noch ordnungsrechtlich sanktionieren würden, wäre auch die Fristenregelung in Gefahr und die Möglichkeit wäre eröffnet, theoretisch bis zum Tag der Geburt einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen“, formuliert der Sozialberater, der schon viele Frauen nach einem Abort begleitet hat. „Tatsächlich würde solch eine Regelung nicht nur einen Tabubruch darstellen und einen sinnvollen Kompromiss zunichtemachen, der garantiert hat, dass Abtreibungen nach dem dritten Monat in aller Regel nicht mehr straffrei bleiben. Die Streichung des Paragrafen eröffnet der Beliebigkeit Tor und Tür – und er wäre auch für die Frauen kein Fortschritt“, meint der Journalist vom Bodensee. „In meiner bislang 17-jährigen Tätigkeit als Psychologischer Berater habe ich viele Beispiele erlebt, in denen nach Abtreibung schwere Depressionen, Selbstzweifel und Panikattacken eintraten. Letztlich ist es naiv zu glauben, dass ein Schwangerschaftsabbruch folgenlos sei. Zumindest für die Seele der Frau stimmt das nicht“.