Abschaffung von Abtreibungsparagraf 218 StGB wäre ein ethisch-moralischer Super-GAU!

Abschaffung von Abtreibungsparagraf 218 StGB wäre ein ethisch-moralischer Super-GAU! „Wenn wir die Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch hinausnehmen würden und sie nur noch ordnungsrechtlich sanktionieren würden, wäre auch die Fristenregelung in Gefahr und die Möglichkeit wäre eröffnet, theoretisch bis zum Tag der Geburt einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen“, formuliert der Sozialberater, der schon viele Frauen nach einem Abort begleitet hat. „Tatsächlich würde solch eine Regelung nicht nur einen Tabubruch darstellen und einen sinnvollen Kompromiss zunichtemachen, der garantiert hat, dass Abtreibungen nach dem dritten Monat in aller Regel nicht mehr straffrei bleiben. Die Streichung des Paragrafen eröffnet der Beliebigkeit Tor und Tür – und er wäre auch für die Frauen kein Fortschritt“, meint der Journalist vom Bodensee. „In meiner bislang 17-jährigen Tätigkeit als Psychologischer Berater habe ich viele Beispiele erlebt, in denen nach Abtreibung schwere Depressionen, Selbstzweifel und Panikattacken eintraten. Letztlich ist es naiv zu glauben, dass ein Schwangerschaftsabbruch folgenlos sei. Zumindest für die Seele der Frau stimmt das nicht“.

Riehle erinnert sich an ein Beispiel: „Da saß eine 23-Jährige in meiner Beratung, die völlig unberührt erzählte, dass sie bisher vier Mal abgetrieben habe und auch kein Problem damit habe, das ein fünftes, sechstes oder siebtes Mal zu tun. Ihr war überhaupt nicht klar, was diese Haltung mit ihrem Körper und der Psyche macht. Sie verwies stets auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau und unterstrich, dass sie das Recht habe, nach Belieben abzutreiben. Das sei allein ihre Sache. Doch diese Auffassung ist schlussendlich fatal und falsch“. Denn der Berater verweist darauf, dass Frauen nicht nur Anspruch darauf haben, über sich selbst zu entscheiden. Viel eher bestehe für sie eine ethisch-moralische Verantwortung. Denn die Frau verfüge nicht nur über ihr eigenes Wohlergehen, sondern auch über jenes des ungeborenen Kindes, sagt Riehle – und ergänzt, dass man durchaus darüber streiten könne, wann das menschliche Leben beginnt. „Für mich startet es physisch mit der Ausprägung der Vitalfunktionen, ideell aber bereits mit dem Geschlechtsakt. Am Ende ist allerdings nur entscheidend, welche Verpflichtung aus einer Schwangerschaft hervorgeht. Und diese zu leugnen, bedeutet eben auch, sich als Frau nur die scheinbaren Sonnenseiten des Daseins herausnehmen zu wollen“, befindet Dennis Riehle entsprechend hierzu.

„Unverständlich bleibt für mich dabei die Einstellung vieler werdender Mütter, wonach Kinder doch eher Last statt ein Geschenk seien. Sie sind unsere Zukunft, deshalb obliegt Eltern auch der zumutbare Anspruch, sich über diesen Umstand frühzeitig Gedanken zu machen. Das eigentliche Problem liegt nämlich in einer hemmungslosen Sexualität, die ohne jegliches Gewissen und Bewusstsein dafür praktiziert wird, was aus einer Zweisamkeit entstehen kann: Werdendes Leben ist das Ergebnis des Beischlafs, der in diesen Zeiten kontrolliert vollführt werden kann. Wer keine Kinder möchte, kann dies ja rechtzeitig steuern und muss sich nicht erst wundern, wenn es passiert ist. In den allerseltensten Fällen sind Schwangerschaften das Resultat von ungewolltem Geschlechtsverkehr. Und man kann erwarten, dass beide Partner sich zuvor im Klaren sind, was sie tun. Die Tendenz im 21. Jahrhundert, Sex nur noch als Spaß und oft als One-Night-Stand zu verstehen, ohne sich der Folgen zu vergegenwärtigen, ist Ausdruck einer gesellschaftlichen Verrohung. Ihr dürfen aber gerade nicht die heranwachsenden Babys zum Opfer fallen. Ich befürchte, dass bei einer Abschaffung von § 218 StGB vor allem Kinder mit Behinderung kaum noch Chancen auf ein Lebensrecht hätten“, schätzt Dennis Riehle in seiner aktuellen Stellungnahme ein. Der Berater mit einem Handicap begleitet selbst Menschen mit einer Beeinträchtigung und weiß um deren große Freude am Hiersein.

„Durch Präimplantationsdiagnostik und andere Dammbrüche besteht heute die Option für Frauen, etwaige Behinderungen beim sich entwickelnden Kind alsbald zu erkennen. Und die noch immer so abstruse wie bevormundende Haltung, dass Menschen mit Handicap ein schweres Leben und große Herausforderungen vor sich hätten, die man ihnen durch eine Abtreibung ersparen will, ist in den allermeisten Fällen ein Vorwand. Denn es geht nicht darum, dass Kinder mit einer Beeinträchtigung nicht umgehen könnten. Stattdessen sind es die Eltern, die sich vor einem Kind mit Behinderung fürchten, weil wir nicht mehr allzu weit vom „Designer“-Baby ohne Ecken und Kanten entfernt sind. Leistung, Erfolg und möglichst wenig Widerstand – das erhoffen sich Väter und Mütter von ihren Kindern und harren unter dem Deckmantel aus, dass man das Beste für die Kleinen möchte, bis das Baby den eigenen Erwartungen und Vorstellungen entspricht. Es geht also um das Ich der Eltern, nicht um das Wohl des Kindes. Ohnehin bleibt es für mich befremdlich, dass gesunde Menschen den Anschein erwecken, als wüssten sie, was ein Leben mit Behinderung bedeutet. Es ist schlichtweg Irrsinn, zu glauben, dass ein Handicap die Qualität der Existenz, die Freude am Dasein oder die Chancen auf ein zufriedenes Leben schmälert“, meint Dennis Riehle abschließend und fordert von der Bundesregierung unmissverständlich, die Finger von § 218 StGB wegzulassen.

Die Beratung mit Handicap ist bundesweit kostenlos für jeden unter www.beratung-mit-handicap.de erreichbar.

Hinweis: Diese Pressemitteilung darf – auch auszugsweise – unter Wahrung des Sinngehalts und Erwähnung des Urhebers verwendet werden.

Ehrenamtliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dennis Riehle
Dennis Riehle
Martin-Schleyer-Str. 27

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