Der Streit um den Schwangerschaftsabbruch entzweit sich spätestens am Verständnis des Lebensbeginns

Damit lassen sie aber nach Ansicht des Sozialberaters Dennis Riehle (Konstanz), der die Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“ leitet und sich unter diesem Gesichtspunkt neuer Methoden zur vorgeburtlichen Diagnostik möglicher Behinderungen beim heranwachsenden Kind vehement für den Schutz aller Menschen einsetzt, das Recht des Ungeborenen völlig außer Acht. „Die Brisanz in der Thematik rührt ja nicht zuletzt aus dem Verständnis über den Beginn des Lebens, das bis heute diametral unterschiedlich ist. Wenngleich WHO, Gerichte und Gesetzgeber dazu eigene Meinungen haben, besteht die öffentliche Debatte darüber fort, wann die menschliche Existenz denn tatsächlich startet. Als Christ, Laienprediger und der Philosophie und Seelsorge zugewandter Berater ist meine Position diesbezüglich aber sehr eindeutig, was mir immer wieder Kritik, Anfeindung und Hetze einbringt. Denn es ist für mich ein gänzlich unerträglicher Zustand und ethisch zutiefst verwerflich, wenn im Rahmen der Abtreibung lapidar davon gesprochen wird, dass es lediglich um einen Zellklumpen gehe. Wer derart verroht mit einem werdenden Kind umgeht, bedient ideologisch und moralisch die unterste Schublade!“, bekräftigt Riehle. Mehr lesen

Abschaffung von Abtreibungsparagraf 218 StGB wäre ein ethisch-moralischer Super-GAU!

„Wenn wir die Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch hinausnehmen würden und sie nur noch ordnungsrechtlich sanktionieren würden, wäre auch die Fristenregelung in Gefahr und die Möglichkeit wäre eröffnet, theoretisch bis zum Tag der Geburt einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen“, formuliert der Sozialberater, der schon viele Frauen nach einem Abort begleitet hat. „Tatsächlich würde solch eine Regelung nicht nur einen Tabubruch darstellen und einen sinnvollen Kompromiss zunichtemachen, der garantiert hat, dass Abtreibungen nach dem dritten Monat in aller Regel nicht mehr straffrei bleiben. Die Streichung des Paragrafen eröffnet der Beliebigkeit Tor und Tür – und er wäre auch für die Frauen kein Fortschritt“, meint der Journalist vom Bodensee. „In meiner bislang 17-jährigen Tätigkeit als Psychologischer Berater habe ich viele Beispiele erlebt, in denen nach Abtreibung schwere Depressionen, Selbstzweifel und Panikattacken eintraten. Letztlich ist es naiv zu glauben, dass ein Schwangerschaftsabbruch folgenlos sei. Zumindest für die Seele der Frau stimmt das nicht“. Mehr lesen

Statt sich auf die Versorgungslage für Abtreibungswillige zu fokussieren, muss mehr Beratung geboten werden!

Diese Auffassung vertritt zumindest der Leiter der Beratungsstelle „FamilienKnäuel“, Dennis Riehle (Konstanz): „Wenn wir ausschließlich darüber diskutieren, dass es zu wenige Möglichkeiten für Frauen gibt, einen Abort vornehmen zu lassen, senken wir damit die Hemmschwelle, Abtreibungen vornehmen zu lassen und erheben diesen schwerwiegenden Eingriff in den Stand der Normalität. Doch dort gehört er nicht hin, denn grundsätzlich bleibt ein Schwangerschaftsabbruch strafbar, kann unter bestimmten Umständen jedoch sanktionsfrei gestellt werden“. Dieser ausgehandelte Kompromiss, der sich auch in § 218 StGB widerspiegelt, müsse weiterhin Bestand haben, meint der Laienprediger vom Bodensee, der schon viele Frauen vor und nach dem Abort begleitet hat und nicht nur aus ethisch-moralischen Gründen die Abtreibung überaus kritisch sieht: „Kaum eine Betroffene kann sich vor dem Eingriff vorstellen, wie lange und wie intensiv die Psyche und der Körper auf einen Schwangerschaftsabbruch reagieren können. Oftmals wird so getan, als sei die Abtreibung eine Nebensache, die nach einem One-Night-Stand zwischen Frühstück und Mittagessen geregelt werde. Es ist für mich höchst befremdlich, wenn Frauen mir nahezu stolz berichten, dass sie bereits drei oder vier Abbrüche hinter sich haben und es fast als einen Sport ansehen, solche medizinischen Interventionen über sich ergehen zu lassen. Dabei hat ein Abort nichts mit Stärke zu tun, ganz im Gegenteil. Frauen gehen heute oftmals den Weg des geringsten Widerstandes, weil wir als Gesellschaft den Eindruck vermitteln, wonach es alleinig eine Frage des Selbstbestimmungsrechts über den eigenen Körper sei, sich für eine Abtreibung zu entscheiden. Weder die Konsequenzen einer Abtreibung auf den Hormonhaushalt und die Seele der Betroffenen, noch der Anspruch auf Leben von heranwachsenden Kindern werden beachtet. Stattdessen geht es um das Ego der Frau, ohne Rücksicht auf Verluste“, meint Riehle. Mehr lesen