Demenzberatung setzt auf frühzeitige Aufklärung, Motivation und Information der Betroffenen

Neben Information, Aufklärung, mentaler Unterstützung und Hinweisen für den richtigen Umgang mit dem Beschwerdebild bedarf es auch frühzeitiger Maßnahmen zum Selbstschutz pflegender Bezugspersonen, erklärt der Leiter der Beratungsstelle „FamilienKnäuel“, Dennis Riehle (Konstanz) in einer aktuellen Aussendung angesichts der im Jahr 2022 deutlich angewachsenen Nachfrage nach Demenzberatung: „Gerade kurz nach der Diagnose fallen vor allem die Nahestehenden oftmals in ein Loch, während Betroffene nicht selten die Nachricht über die Erkrankung zum Selbstschutz oder aufgrund der bereits fortgeschrittenen kognitiven Einschränkung an sich abprallen lassen. In diesem Stadium ist es besonders wichtig, Edukation anzubieten, damit gerade das Umfeld des Patienten ausführlich über die Folgen der Demenz unterrichtet ist und sich entsprechend auf notwendige Unterstützungsmaßnahmen einstellen kann“, sagt Sozialberater Dennis Riehle. Daneben gebe man umfangreich Auskunft darüber, welche Verhaltensweisen des Betroffenen auftreten können und wie man als Angehöriger am besten darauf reagiert. „Denn vielfach ist die Symptomatik anfangs noch sehr gering ausgeprägt, sodass Persönlichkeitsveränderungen zunächst nicht auffallen und Erkrankte sie noch lange Zeit gut überspielen können. Trotzdem braucht es rechtzeitige Tipps, wie der Außenstehende auf Verwirrung, Depression, Rastlosigkeit, Impulsivität oder Vergesslichkeit des Patienten eingehen soll. Zudem sollte der Betroffene, solange es geistig möglich ist, über seine Erkrankung sensibel und einfühlsam aufgeklärt und ebenfalls mit denkbaren Szenarien behutsam konfrontiert werden, damit im Ernstfall Angst und Verunsicherung über den Wandel der eigenen Person ihn nicht übermannen“, sagt der Demenzberater. Mehr lesen

Behinderteninitiativen raten trotz neuer Gesetzregelung zur Patientenverfügung

Das sogenannte Not- und Ehegattenvertretungsrecht ermöglicht es seit diesem Jahr, dass Ehepartner und Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft im Falle dessen, dass eine medizinische Situation eintritt, in der das Gegenüber nicht mehr selbst formulieren kann, welche Maßnahmen der ärztlichen Intervention gewünscht werden, auch dann über die Versorgung des nicht einwilligungsfähigen Partners entscheiden kann, wenn keine Patientenverfügung vorliegt. Allerdings gelte dies nur für einen Zeitraum von sechs Monaten, unterstreicht der Sozialberater der Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“ und des Vereins „Humanitas Müritz e.V.“, Dennis Riehle (Konstanz), in einer aktuellen Stellungnahme. Dauert also ein Notzustand, beispielsweise in Form eines Komas, länger als ein halbes Jahr an, gilt ab dem Moment die Vertretungsregelung nicht mehr. Mehr lesen