Stipendium für schwerbehinderte Schüler und Schülerinnen des Landes Baden-Württemberg

Menschen mit Behinderung gehen uns alle an. Potenziale entdecken, fördern, erhalten, das ist unser Ziel.

Das Stipendium richtet sich an schwerbehinderte Schüler und Schülerinnen:

des Landes Baden-Württemberg
der Sekundarstufe II sowie der 10. Klasse der Realschule
mit einer Hör-, Seh- bzw. Körperbehinderung
Förderhöhe maximal 30 Monate je 100 Euro pro Monat
Bewerbungsfrist ist der 15. November 2024

Die Bewerbungsunterlagen (Förderrichtlinie mit den Vorausetzungen für die Gewährung des Stipendiums sowie den Bewerbungsbogen) finden Sie auf unserer Internetseite www.stiftung-lebensspur.de oder direkt unter den Link Mehr lesen

Stiftung Lebensspur e. V.: 4. Benefiz-Veranstaltung im Senftöpfchen Theater

Köln. Am 21. September findet ab 20.15 Uhr die 4. Benefiz-Veranstaltung („Das Komma ist entscheidend…“) im Senftöpfchen Theater in Köln statt. Ein literarischer und musikalischer Abend, der von Humor, Charme und Geist der vorgetragenen Autoren geprägt ist, und von der Spielfreude des Vielleser-Teams Karl Ferdinand von Thurn und Taxis und Joachim Sandner lebt.

Der Erlös kommt der Stiftung Lebenspur e. V. zu Gute.

Die Stiftung Lebensspur e. V. setzt sich insbesondere für Menschen mit Hör-, Seh- oder Körperbehinderung ein.
Schwerpunkte unserer Aktivitäten sind Workshops zur Persönlichkeitsstärkung und Vergabe von Stipendien für Schüler mit Behinderung. Unsere Lebensspur-Auszeichnung zeichnet behinderte Persönlichkeiten für ihre besonderen Lebenswege aus. Mehr lesen

Stipendium der Stiftung Lebensspur e.V. für schwerbehinderte Schüler und Schülerinnen des Landes Baden-Württemberg

Köln, 04.10.2023. Die Stiftung Lebensspur e.V. vergibt in diesem Jahr in Kooperation mit der Wieland AG wieder Stipendien. Mit der Vergabe von Stipendien will die Stiftung Lebensspur e.V. nicht nur finanziell unterstützen, sondern auch motivieren, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen.

Das Stipendium richtet sich an schwerbehinderte Schüler und Schülerinnen:

– des Landes Baden-Württemberg
– der Sekundarstufe II sowie der 10. Klasse der Realschule
– mit einer Hör-, Seh- bzw. Körperbehinderung
– Förderhöhe maximal 30 Monate je 100 Euro pro Monat
– Bewerbungsfrist ist der 29. Oktober 2023 Mehr lesen

Stipendium der Stiftung Lebensspur e.V. für schwerbehinderte Schüler und Schülerinnen des Landes Nordrhein-Westfalen

Köln, 24.09.2023. Die Stiftung Lebensspur e.V. vergibt in diesem Jahr in Kooperation mit der Evonik Stiftung wieder Stipendien. Mit der Vergabe von Stipendien will die Stiftung Lebensspur e.V. nicht nur finanziell unterstützen, sondern auch motivieren, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen.

Das Stipendium richtet sich an schwerbehinderte Schüler und Schülerinnen:

– des Landes Nordrhein-Westfalen
– der Sekundarstufe II sowie der 10. Klasse der Realschule
– mit einer Hör-, Seh- bzw. Körperbehinderung
– Förderhöhe maximal 30 Monate je 100 Euro pro Monat
– Bewerbungsfrist ist der 29. Oktober 2023 Mehr lesen

Fachchinesisch in der Arztpraxis überfordert gerade chronisch Kranke und Behinderte

Mittlerweile sind viele Praxen barrierefrei erreichbar, doch ohne Hürden verläuft der Arztbesuch für Patienten mit Beeinträchtigung dann eben doch nicht. Hierauf macht die Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“ aufmerksam. Wie ihr Leiter, Dennis Riehle (Konstanz), in einer aktuellen Stellungnahme berichtet, hapert es vor allem an der Kommunikation zwischen Medizinern und Hilfesuchenden. Denn immer öfter fällt es vor allem jungen Ärzten schwer, sich nach dem Studium vom Fachchinesisch zu lösen und Zusammenhänge und Diagnosen im Alltag der Praxis derart einfach zu formulieren, dass sie von jedem verstanden werden können: „Denn nur, wenn der Patient aufgeklärt ist und Bescheid weiß, kann er mündig in etwaige Untersuchungen oder Therapien einwilligen“, unterstreicht Sozialberater Riehle. „Leichte und niederschwellige Sprache setzt vor allem bei der Wortwahl an. Nicht selten gelingt der Rollenwechsel des Arztes nicht, weil er in jenem Jargon gegenüber seinen Patienten artikuliert, den er unter Kollegen anwendet“. Mehr lesen

Behindertentestamente sollten rechtliche Verbindlichkeit bekommen

Insbesondere für junge Erben, die voraussichtlich dauerhaft auf soziale Unterstützung angewiesen sind, bedeutet dies oftmals den kompletten Verlust des Erbes. Denn das Schonvermögen ist gering und der Einsatz der überwiegenden Mehrheit des geerbten Geldes ist erforderlich, ehe staatliche Leistungen fließen. Der Leiter der „Beratung mit Handicap“, Dennis Riehle, spricht in diesem Zusammenhang von einer faktischen Enterbung des behinderten Menschen: „Nachdem der Betroffene fortwährende Ausgaben hat, wird er nicht selten sein komplettes Erbe aufbringen müssen, bevor Sozial- und Integrationsamt einspringen werden. Am Ende bleibt also nichts vom Geerbten übrig. Stattdessen muss der Familienangehörige mit Handicap über die Jahre nahezu die sämtliche Erbmasse aufbrauchen. Er hat damit keinerlei Vorteil vom Erbe und wird deshalb gegenüber einem gesunden Menschen in gleicher Position eindeutig benachteiligt“, so Riehle Mehr lesen

Behinderte Menschen benötigen mehr Möglichkeiten für ihre informelle Beteiligung

„Wir haben mit den Behindertenräten, Beauftragten und Fürsprechern bereits wichtige Instrumente der Repräsentanz von behindertenpolitischen Interessen, doch es benötigt darüber hinaus weiteren Raum, um über ethische, moralische und gesellschaftliche Fragestellungen und Entwicklungen innerhalb und außerhalb der Community diskutieren und zumindest informelle Entschlüsse, Apelle und Forderungen beschließen zu können“, zeigt sich der 37-jährige Coach vom Bodensee überzeugt. „Es ist gut, dass wir an vielen Stellen bereits mit beratender Stimme angehört werden und politische Beteiligung üben können. Allerdings sind die Probleme in Sachen Inklusion und Teilhabe weiterhin so groß, dass es auch außerhalb der starren Strukturen weitere Gelegenheit zur Konsensfindung und demokratischer Debatte unter behinderten Menschen, aber auch im Dialog mit jenen ohne Handicap, geben sollte. Die in vielen Ländern und Kommunen den Behindertenbeauftragten beigeordneten Beiräte sind hierfür eine Option, es könne laut Riehle aber auch weniger förmlich sein: „Ich merke ja in meiner Arbeit, dass wir auch im Kreise der Behinderten immer wieder Gesprächsbedarf haben, um zu einhelligen Positionen kommen zu können oder uns zumindest argumentativ auseinanderzusetzen. Es sind daher Konzepte gefragt, die Verbindlichkeit schaffen und gleichzeitig Freiräume zum demokratischen Diskurs lassen. Denn jede Entscheidung, die am Ende an die Politik und in die legislativen und exekutiven Beschlussinstanzen eingebracht wird, bedarf der Vorbereitung und entsprechender Vorlaufzeit, um auch untereinander zunächst abgestimmt zu werden“. Mehr lesen

Schlafstörungen in der Arbeitswelt können zu Rechten und Pflichten führen

Hierauf macht der Leiter der Selbsthilfeinitiative zu Zwang, Phobie, Depression, Psychose und Schlaferkrankungen aufmerksam. Dennis Riehle (Konstanz) führt hierzu aus: „Leiden Menschen unter chronischen Schlafstörungen, kann dies erhebliche Auswirkungen auf ihre Leistungsfähigkeit am Tag haben. Besonders das Berufsleben kann betroffen sein. Wer beispielsweise aufgrund eines Schlafapnoe-Syndroms keinen erholsamen Schlaf findet, neigt zu Tagesschläfrigkeit und ist während des Tages müde, unkonzentriert und erschöpft. Diese Aufmerksamkeitsprobleme können am Arbeitsplatz sogar sehr gefährlich werden, beispielsweise, wenn Maschinen bedient werden müssen und es auf Wachheit ankommt. Welche Rechte haben Patienten, wenn sie aufgrund einer Schlafstörung in ihrer täglichen Leistungsfähigkeit im Beruf eingeschränkt sind und dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Erwartungen und Aufgaben erfüllen zu können? Wir versuchen, darauf Antworten zu geben und beraten, wann Betroffene auf Leistungen und Ansprüche zurückgreifen können, sofern die Gesundheit durch die chronische Schlafstörung erheblich beeinträchtigt ist und eine volle Leistungsfähigkeit aus diesen Gründen im Job nicht mehr erbracht werden kann“, erklärt der Psychologische Berater. Mehr lesen

Behindertenfeindlichkeit bleibt auch in Deutschland noch ein Thema

„Letztendlich geht es vor allem um herabwürdigende und verunglimpfende Kommentare gegenüber Personen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung, aber auch um mehr oder weniger offensichtliche Stigmatisierung am Arbeitsplatz und Benachteiligung in der Teilhabe an Bildung, sozialem Dasein und im Gesundheitswesen“, erläutert der 37-Jährige und ergänzt hierzu: „Nicht immer sind denjenigen, die sich abwertend äußern oder verhalten, die Tragweite und die Auswirkung ihres Denken und Tuns hinreichend bewusst. Viel eher erfolgen die Ausgrenzungen häufig unbedacht und im Affekt, was sie in ihrer Dramatik aber keinesfalls schmälert – im Gegenteil. Betroffene schildern immer wieder, dass das Gegenüber seine latenten Vourteile selbst überhaupt nicht wahrnimmt und sich häufig damit rechtfertigt, lediglich im Spaß agiert zu haben. Das macht die Sache für die behinderten Menschen aber oftmals noch sehr viel schlimmer, weil damit eine eindeutige Herabwürdigung ins Lächerliche gezogen wird“, so Dennis Riehle, der selbst aufgrund seiner Behinderung Diskriminierung erfahren hat. Mehr lesen

„Behinderung bleibt eines der größten Risiken für manifestierte, existenzielle Armut!“

Auf diese Tatsache macht die Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“ aufmerksam und fordert eine radikale Neuausrichtung und Umgestaltung von Nachteilsausgleichen für behinderte Personen, besonders auch für diejenigen, die bislang von den vornehmlich auf Einkommenssteuerpflichtige fokussierten Steuerpauschbeträgen nicht profitieren können. Der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Sozialberater Dennis Riehle (Konstanz) erklärt hierzu entsprechend: „Wer in Deutschland einen Schwerbehindertenausweis besitzt, kann ihn vor allem nutzen, wenn er eine jährliche Steuererklärung abgibt. Dann werden ihm außergewöhnliche Belastungen zugeschrieben und die entsprechende Steuerschuld kann sich ein wenig reduzieren. Doch die allermeisten Menschen mit Beeinträchtigung kommen nicht in den Genuss von diesen Maßnahmen, weil sie ein geringeres Einkommen als den Grundfreibetrag beziehen und damit überhaupt keine Berührung mit dem Finanzamt haben, das ihnen Ausgleiche gewähren könnte. Insofern geht die derzeitige Regelung in weiten Teilen an der Realität vorbei und muss dringend reformiert werden“. Mehr lesen