Bürgergeld-Empfänger mit einer Behinderung müssen von Sanktionen weitgehend ausgenommen werden

Dennis Riehle erklärt entsprechend: „Schlussendlich ist das ein Kompromiss, der in Demokratien nötig ist, um zu politischen Lösungen zu kommen. Natürlich hätte auch ich mir gewünscht, dass insbesondere im Blick auf die Vertrauenszeit keine Änderung am ursprünglichen Entwurf des Ministeriums vorgenommen worden wäre. Aber wenn es nun einmal dieses Zugehen auf die CDU-/CSU-mitgeführten Bundesländer gebraucht hat, muss ich das auch hinnehmen und bin froh, dass die Regelsatzerhöhung pünktlich zum Jahresbeginn 2023 umgesetzt wurde und auch der Grundgedanke des Vorhabens erhalten bleibt. Denn mit dem Wegfall des Vermittlungsvorrangs wird künftig gewährleistet, dass Menschen nicht in vorübergehende Hilfsjobs abgeschoben, sondern derart weiterqualifiziert werden, dass sie möglichst schnell im ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Auch die Karenzzeit wird dazu beitragen, dass sich die Jobcenter weniger stark auf die Bürokratie konzentrieren müssen, sondern mehr Zeit für die individuelle Förderung haben“, meint der 37-jährige Sozialberater Riehle. Mehr lesen

Fibromyalgie-Syndrom kann zu einer Schwerbehinderung führen und Nachteilsausgleiche bewirken

Dabei sind die Herkunft und Auswirkungen dieses chronischen Schmerzzustandes an Sehnen, Muskeln und Fasern sowie ihn häufig begleitende Müdigkeit, Magen-Darm-Beschwerden, Depression und Einschränkungen der kognitiven Leistungsfähigkeit mittlerweile weitgehend geklärt und damit auch das Ausmaß des individuellen Leidensdrucks und der Funktionsbeeinträchtigungen, die sich aber nur schwer objektivieren lassen. Dieser Auffassung ist der Leiter der bundesweit aktiven Selbsthilfeinitiative zu Chronischem Erschöpfungssyndrom (CFS) und Fibromyalgie, Sozialberater Dennis Riehle: „Deshalb haben es Betroffene häufig auch sehr schwer, ihre Ansprüche bei Ämtern, Behörden und Versicherungen durchzusetzen. Allerdings gibt es auf Grundlage von Gerichtsurteilen der letzten Jahre durchaus eine Orientierung, was Fibromyalgie-Patienten zustehen kann und welche Voraussetzungen hierfür gegeben sein müssen“, erläutert der 37-jährige, der seit 2014 selbst erkrankt ist. Mehr lesen

„Behinderte sind wie Nicht-Behinderte, nur etwas resilienter und kreativer!“

Davon zeigt sich der Leiter der Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“, Dennis Riehle, in einer aktuellen Stellungnahme überzeugt: „Zweifelsohne sind wir in der Inklusion deutliche Schritte vorangekommen. Weiterhin machen uns viele Berichte von Betroffenen aber sehr deutlich, dass diese Integration auf tönernen Füßen steht, weil noch immer Unterschiede zwischen behinderten und nicht-behinderten Personen gemacht werden, wenn es denn um Leistungsfähigkeit oder Robustheit geht. Dabei stehen wir als beeinträchtigte Menschen den gesunden Mitbürgern in überhaupt nichts nach, ganz im Gegenteil“, erklärt der 37-Jährige – und betont dazu: „Blicken wir auf die Geschichte, waren es viele mehr oder weniger prominente Persönlichkeiten mit einer Einschränkung, die wichtige Impulse im intellektuellen, sozialen und wirtschaftlichen Bereich setzen konnten und unser Land ach vorne gebracht haben. Deshalb ist es nicht nötig, dass man uns mit Samthandschuhen anfasst und das Mitgefühl zu unserer Behinderung ausdrückt, denn wir sind beileibe keine bedauernswerten Kreaturen“. Mehr lesen

Beratung mit Handicap: „Geschützte Arbeitsverhältnisse müssen zügig weiterentwickelt werden“

Er fügt an: „Ursprünglich war das Vorhaben, durch die Werkstätten Menschen mit einem Handicap auf den Einstieg oder die Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Sie sollten ein Zwischenhalt sein, ein Sprungbrett zurück in reguläre Jobs. Tatsächlich sind sie für viele Behinderte zu einer Dauerlösung geworden und beschränken sie in der persönlichen Entfaltung ihrer Interessen, Talente und Träume der Betroffenen“, befindet der 37-Jährige. Es wäre deshalb angebracht, über eine rasche und umfassende Weiterentwicklung der WfbM nachzudenken und damit die starre Abgrenzung zwischen der geschlossenen und offenen Berufswelt für Personen mit Beeinträchtigung aufzuweichen, meint Sozialberater Dennis Riehle, und fügt an: „Die Behindertenkonvention gebietet eine Reform!“. Mehr lesen

Behinderteninitiative verzeichnet mehr Beschwerden über Zustände in Pflegeheimen und den Psychiatrien

Diese Feststellung unterstreicht der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Dennis Riehle, den allein in den vergangenen drei Monaten 27 Nachrichten von Betroffenen und Angehörigen erreichten, die sich nach Möglichkeiten erkundigten, gegen Missstände entsprechend vorzugehen und passende Aufsichtsbehörden einzuschalten: „Oftmals geht es um Bevormundung der behinderten Menschen, denen soziale Leistungen oder pflegerische Betreuung verwehrt oder nur in unzureichender Weise zur Verfügung gestellt werden. Aber auch das Thema der Zwangsmedikation taucht immer wieder auf und beschäftigt uns gerade im Blick auf manch eine psychiatrische Klinik sehr. Die Bedürfnisse und Interessen dieser Personen werden oftmals völlig vernachlässigt. Und nicht zuletzt gibt es immer wieder Grund, von einer strukturellen Diskriminierung zu sprechen – gerade dann, wenn zum Beispiel keinerlei Anstrengung unternommen wird, die Patienten zu fördern. Nicht selten kommt die Unterbringung in einer stationären Einrichtung dann einer Verwahrung gleich. Ruhigstellung und möglichst wenig Aufwand mit ihrer Versorgung sind dabei inbegriffen“. Mehr lesen

Hörbehinderte Menschen haben oftmals Anspruch auf soziale Leistungen

Dennoch erfahren Betroffene weiterhin Diskriminierung und Ausgrenzung, weshalb es besonders wichtig sei, sie zumindest durch soziale und finanzielle Hilfen zu einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu befähigen. Um dieses Anliegen zu unterstützen, hat die Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“ seit geraumer Zeit rund ein Dutzend Schwerhörige oder Taubblinde mit Information und Erklärung bei der Beantragung der (Schwer-)Behinderteneigenschaft, von beruflicher Wiedereingliederung, zur Nutzung von Grundsicherung (Bürgergeld) und Sozialhilfe, Erwerbsminderungsrente oder Pflegeleistungen gefördert, indem über die geltenden Sozialgesetze unterrichtet und Hinweise zum Verfahrensverlauf gegeben wurden. Dies berichtet der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Dennis Riehle (Konstanz), ganz aktuell: „Daneben haben wir auch auf die Option des Gehörlosengeldes hingewiesen, weiterhin konnten wir durch eine mentale Stärkung und Coaching zu mehr Selbstbewusstsein bei den Anfragenden beitragen“, erläutert der 37-jährige Berater, der auch hörbehindert ist. Mehr lesen

Sterbewilligkeit von Schwerstkranken respektieren, Schutzmechanismen verbessern!

Während einige Gedanken sogar in die Richtung gehen, die wiederholt praktizierte Sterbehilfe noch stärker zu reglementieren und sie damit nahezu unmöglich zu machen, gehen andere Vorstellungen sehr weit. Der aktuell die meisten Stimmen auf sich vereinende Ansatz will die Beihilfe zum assistierten Suizid unter Strafe stellen und nur wenige Ausnahmen zu lassen. Damit würde dem aus Karlsruhe vorgegebenen Gedanken, wonach der Mensch grundsätzlich ein Recht darauf hat, über den eigenen Tod und den diesem vorausgehenden Sterbeprozess selbst bestimmen zu können, nicht Rechnung getragen. Dieser Auffassung ist der Leiter der Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“, Dennis Riehle (Konstanz): „Es entspricht nicht der Maßgabe der Verfassungsrichter, Sterbehilfe noch komplizierter zu machen, als sie es bisher schon ist. Das derzeit mehrheitlich unterstützte Modell würde Möglichkeiten zum Suizid unter Zuhilfenahme Außenstehender nahezu ausschließen. Das ist nicht der Sinn einer Reform! Gleichzeitig ist der liberalste aller aktuell vorliegenden Entwürfe eine Bankrotterklärung gegenüber dem Lebensschutz, weil er bereits zehn Tage nach einem ausführlichen Beratungsgespräch in einer spezialisierten Einrichtung das ärztliche Verschreiben eines todbringenden Medikaments ermöglichen soll. Der Entscheid, aus dem Leben scheiden zu wollen, darf nicht in einem Eilverfahren zustande kommen. Diese weitgehende Erlaubnis würde auch Kurzentschlossene zu einem voreiligen Sterben verhelfen und damit den vielen Beweggründen, die dem Lebensüberdruss zugrunde liegen können, nicht gerecht werden“. Mehr lesen

Abschaffung von Abtreibungsparagraf 218 StGB wäre ein ethisch-moralischer Super-GAU!

„Wenn wir die Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch hinausnehmen würden und sie nur noch ordnungsrechtlich sanktionieren würden, wäre auch die Fristenregelung in Gefahr und die Möglichkeit wäre eröffnet, theoretisch bis zum Tag der Geburt einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen“, formuliert der Sozialberater, der schon viele Frauen nach einem Abort begleitet hat. „Tatsächlich würde solch eine Regelung nicht nur einen Tabubruch darstellen und einen sinnvollen Kompromiss zunichtemachen, der garantiert hat, dass Abtreibungen nach dem dritten Monat in aller Regel nicht mehr straffrei bleiben. Die Streichung des Paragrafen eröffnet der Beliebigkeit Tor und Tür – und er wäre auch für die Frauen kein Fortschritt“, meint der Journalist vom Bodensee. „In meiner bislang 17-jährigen Tätigkeit als Psychologischer Berater habe ich viele Beispiele erlebt, in denen nach Abtreibung schwere Depressionen, Selbstzweifel und Panikattacken eintraten. Letztlich ist es naiv zu glauben, dass ein Schwangerschaftsabbruch folgenlos sei. Zumindest für die Seele der Frau stimmt das nicht“. Mehr lesen

Behinderteninitiativen raten trotz neuer Gesetzregelung zur Patientenverfügung

Das sogenannte Not- und Ehegattenvertretungsrecht ermöglicht es seit diesem Jahr, dass Ehepartner und Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft im Falle dessen, dass eine medizinische Situation eintritt, in der das Gegenüber nicht mehr selbst formulieren kann, welche Maßnahmen der ärztlichen Intervention gewünscht werden, auch dann über die Versorgung des nicht einwilligungsfähigen Partners entscheiden kann, wenn keine Patientenverfügung vorliegt. Allerdings gelte dies nur für einen Zeitraum von sechs Monaten, unterstreicht der Sozialberater der Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“ und des Vereins „Humanitas Müritz e.V.“, Dennis Riehle (Konstanz), in einer aktuellen Stellungnahme. Dauert also ein Notzustand, beispielsweise in Form eines Komas, länger als ein halbes Jahr an, gilt ab dem Moment die Vertretungsregelung nicht mehr. Mehr lesen

Neurologische Erkrankungen können zu einer Schwerbehinderung führen!

Hierauf macht die bundesweit tätige Selbsthilfeinitiative zu Muskel- und Nervenerkrankungen aufmerksam. Wie deren Leiter, Dennis Riehle (Konstanz), in einer aktuellen Aussendung mitteilt, hätten Betroffene oftmals zudem massive Schwierigkeiten, ihre Ansprüche geltend zu machen – und der Amtsarzt beurteile ihr Störungsbild als vollkommen unzureichend. „Generell kann bei einer leichten Verlaufsform der genannten neurologischen Störungsbilder nach gültiger Rechtsprechung davon ausgegangen werden, dass ein sogenannter Grad der Behinderung (GdB) im unteren Bereich von 30 – 40 festgestellt wird, der eine Aussage darüber trifft, ob und in welchem Umfang Erkrankte zum Beispiel Steuererleichterungen, Unterstützung am Arbeitsplatz oder mögliche Fahrtkostenpauschalen geltend machen können“, erklärt der Sozialberater. Auf der zwischen 0 und 100 festgelegten Skala gilt ein Mensch im Sinne des SGB IX bereits ab einem Wert von 20 als „behindert“, ab 50 dann letztlich auch als „schwerbehindert“ mit dem Anspruch auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises zum Nachweis für mögliche Rechte. Bevorteilungen sind auch bei einem niedrigeren Wert schon möglich, arbeitsrechtlich ist dann eine Gleichstellung im Job als Schwerbehinderter denkbar und damit verbunden ein besserer Kündigungsschutz, bevorzugte Einstellung oder ein Mehrurlaub. Und auch mit GdB 20 können bereits verschiedene Steuernachlässe erfolgen. Mehr lesen