„Es geht einerseits um die zahlreichen Leistungs- und Kostenträger, die für Integrationsleistungen in Betracht kommen können. Andererseits aber auch um die einzelnen Möglichkeiten der Unterstützung selbst. Denn die Eingliederungshilfe ist eine nachrangige und damit oftmals zwischen den einzelnen Behörden hin- und hergeschobene Leistung, deren Anspruchsvoraussetzung zwar ziemlich klar ist, die Zuständigkeit aber nicht selten im Unklaren bleibt“, erklärt der 37-Jährige und nennt als Beispiel die häufigen Verweise an Betroffene: „Selbst beim Sachbearbeiter hat man immer wieder den Eindruck, als würden er sich nicht sicher sein, wer denn nun für den jeweiligen Fall verantwortlich ist. Im Zweifel schicken sie die Antragssteller dann einfach weiter zum nächsten Amt. Da gehen wertvolle Wochen und Monate verloren und die Möglichkeit auf Partizipation wird unnötig verschleppt“.