Behinderteninitiativen raten trotz neuer Gesetzregelung zur Patientenverfügung

Das sogenannte Not- und Ehegattenvertretungsrecht ermöglicht es seit diesem Jahr, dass Ehepartner und Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft im Falle dessen, dass eine medizinische Situation eintritt, in der das Gegenüber nicht mehr selbst formulieren kann, welche Maßnahmen der ärztlichen Intervention gewünscht werden, auch dann über die Versorgung des nicht einwilligungsfähigen Partners entscheiden kann, wenn keine Patientenverfügung vorliegt. Allerdings gelte dies nur für einen Zeitraum von sechs Monaten, unterstreicht der Sozialberater der Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“ und des Vereins „Humanitas Müritz e.V.“, Dennis Riehle (Konstanz), in einer aktuellen Stellungnahme. Dauert also ein Notzustand, beispielsweise in Form eines Komas, länger als ein halbes Jahr an, gilt ab dem Moment die Vertretungsregelung nicht mehr. Mehr lesen

Neurologische Erkrankungen können zu einer Schwerbehinderung führen!

Hierauf macht die bundesweit tätige Selbsthilfeinitiative zu Muskel- und Nervenerkrankungen aufmerksam. Wie deren Leiter, Dennis Riehle (Konstanz), in einer aktuellen Aussendung mitteilt, hätten Betroffene oftmals zudem massive Schwierigkeiten, ihre Ansprüche geltend zu machen – und der Amtsarzt beurteile ihr Störungsbild als vollkommen unzureichend. „Generell kann bei einer leichten Verlaufsform der genannten neurologischen Störungsbilder nach gültiger Rechtsprechung davon ausgegangen werden, dass ein sogenannter Grad der Behinderung (GdB) im unteren Bereich von 30 – 40 festgestellt wird, der eine Aussage darüber trifft, ob und in welchem Umfang Erkrankte zum Beispiel Steuererleichterungen, Unterstützung am Arbeitsplatz oder mögliche Fahrtkostenpauschalen geltend machen können“, erklärt der Sozialberater. Auf der zwischen 0 und 100 festgelegten Skala gilt ein Mensch im Sinne des SGB IX bereits ab einem Wert von 20 als „behindert“, ab 50 dann letztlich auch als „schwerbehindert“ mit dem Anspruch auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises zum Nachweis für mögliche Rechte. Bevorteilungen sind auch bei einem niedrigeren Wert schon möglich, arbeitsrechtlich ist dann eine Gleichstellung im Job als Schwerbehinderter denkbar und damit verbunden ein besserer Kündigungsschutz, bevorzugte Einstellung oder ein Mehrurlaub. Und auch mit GdB 20 können bereits verschiedene Steuernachlässe erfolgen. Mehr lesen

Behinderung im Job: Arbeitnehmer verzichten auf Nachteilsausgleiche

Er ergänzt hierzu: „Faktisch werden die Betroffenen durch Nachteilsausgleiche lediglich auf dasselbe Chancen- und Arbeitsniveau wie gesunde Mitarbeiter gestellt und sind damit nicht bevorzugt. Stattdessen wird Gerechtigkeit für alle Arbeitnehmer geschaffen, weil jene mit Behinderung durch die Hilfestellungen vom gleichen Startblock ins Rennen gehen können und damit Fairness garantiert wird. So kann letztendlich eine Vergleichbarkeit von Leistungen erzielt und damit ein angemessener Wettbewerb im Unternehmen und zwischen Mitarbeitern erreicht werden“, meint der 37-jährige Konstanzer. Mehr lesen

Trotz Lohn, Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung existenzgefährdet!

Riehle berichtet auch aus aktuellen Anfragen von Ratsuchenden: „Es ist für unsere Gesellschaft beschämend, wenn wir behinderte Personen derart demütigen, dass sie trotz Anstrengung und Bemühung, beruflich wie sozial partizipieren zu wollen und nach Kräften versuchen, ein Teil des Miteinanders zu sein, auf die unterschiedlichsten Almosen angewiesen sind“. Riehle erinnert sich an mehrere Fälle von Menschen mit Handicap, die in den sogenannten „Behindertenwerkstätten“ mehrere Stunden täglich Wäsche gewaschen, Holzarbeiten erledigt oder Waren verpackt haben und dafür eine geringe dreistellige Entlohnung erhalten, die nahezu vollständig in die durch gestiegene Preise teurer gewordenen Lebensmittel und Energiekosten gesteckt werden muss“, beklagt Riehle bitte und zeigt sich enttäuscht. Mehr lesen

Wohnortnahe Gesundheitsversorgung muss erhalten bleiben und noch weiter gestärkt werden

„Zwar müssen wir mehr junge Menschen für das Medizinstudium und eine spätere hausärztliche Tätigkeit auch außerhalb der Städte begeistern. Das alleine genügt jedoch nicht, um eine zukunftsfeste Betreuung einer älter und damit kränker werdenden Gesellschaft zu gewährleisten. Vielmehr wird es auf ein Umdenken ankommen, das am Ende einerseits zur Einsicht führen muss, dass das Gesundheitswesen nicht länger als Teil der Wirtschaft mit Profitstreben verstanden werden darf. Krankenhäuser müssen zurück in die öffentliche Hand. Und Arztpraxen muss der ökonomische Druck genommen und sie gegebenenfalls subventioniert werden, denn Daseinsvorsorge kann und soll nicht über die Maßen hinaus rentabel sein“, erklärt der 37-Jährige in einer aktuellen Stellungnahme anlässlich der politischen Diskussion zur Versorgung. Mehr lesen

Schonvermögen für Grundsicherungsempfänger mit Handicap muss deutlich stärker erhöht werden!

Personen mit einem Handicap haben zahlreiche Mehrausgaben gegenüber Mitbürgern ohne eine Beeinträchtigung, weshalb es aus Sicht des Sozialberaters der Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“, Dennis Riehle, dringend notwendig erscheint, dass behinderte Grundsicherungsbezieher ein höheres Schonvermögen zurückbehalten als Sozialhilfe- oder Bürgergeld-Empfänger ohne eine Beeinträchtigung: „Sie müssen eine gewisse finanzielle Flüssigkeit und Flexibilität behalten, weil das Risiko groß ist, dass sie kurzfristig Geld bereitstellen müssen – beispielsweise für unerwartet notwendig werdende Hilfsmittel, Wohnraumanpassung oder Selbstbehalte bei teuren Medikamenten, die teilweise eben nicht durch die Sozialleistungen abgedeckt werden. Es braucht daher für behinderte Personen einen größeren Spielraum, auf plötzliche Lebensveränderungen reagieren zu können. Dafür bedarf es mehr Beinfreiheit, was das Restvermögen angeht, welches Antragsstellern von Grundsicherung verbleiben kann, ehe sie einen Anspruch auf Unterstützung vom Staat haben“. Mehr lesen

Psychosoziale Unterstützung für Hörbehinderte hat sich bewährt

Hörbehinderte Menschen erfahren aufgrund ihrer Beeinträchtigung weiterhin mannigfaltige Nachteile in ihrem alltäglichen Dasein, weshalb sie nicht selten auf psychosoziale Unterstützung angewiesen sind und vor allem durch Information, Aufklärung und mentale Stärkung in einem selbstbestimmten Leben gefördert werden können. Auf diesen Umstand macht die bundesweit tätige Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“ aufmerksam, die Betroffenen und ihrem Umfeld Coaching per Mail anbietet. „Diese Kommunikationsform hat sich bewährt“, wie deren Leiter, der selbst hörbehinderte Berater Dennis Riehle (Konstanz), in einer aktuellen Aussendung meint. „So können uns Betroffene auf einfachem Weg ihr Anliegen mitteilen und erhalten eine Antwort schwarz auf weiß von mir zurück. Dabei geht es vor allem darum, praxisnahe Auskunft zu erteilen und konkrete Tipps für den Alltag zu übermitteln. Denn je stärker wir Hörbehinderte dazu befähigen, über Ansprüche und Rechte informiert zu sein, umso souveräner können sie ihr Leben ausgestalten. Das eigenverantwortliche Bewältigen von Herausforderungen stärkt das Selbstbewusstsein und lässt die stets präsente Behinderung in den Hintergrund treten“, führt der Psychologische Berater vom Bodensee aus. „Uns geht es im Coaching also um mentale Stärkung und eine durchtragende Seelsorge in Krisen, die man bei einer chronischen Beeinträchtigung zwangsläufig durchläuft und mit denen man oftmals unvorbereitet und plötzlich konfrontiert wird. Dann ist ein Instrumentenkasten an Selbsthilfemaßnahmen sehr nützlich, denn nicht immer steht sofort ein Psychotherapie-Platz zur Verfügung, um professionelle Unterstützung zu erfahren. Und die braucht es in vielen Fällen auch nicht. Denn solange keine ernstzunehmende Erkrankung vorliegt, genügt oftmals der Erfahrungsaustausch mit anderen Betroffenen, die selbst schon durch Täler gegangen sind und mit Tipps und Ratschlägen beistehen können, die ihnen in einer vergleichbaren Situation geholfen haben und nun auch von anderen Erkrankten als nützlich angesehen werden“, meint Dennis Riehle. Mehr lesen

Sozialberater mit Handicap berichtet von regelmäßigen Anfeindungen wegen klarer Positionen

Der Leiter der Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“, Dennis Riehle (Konstanz), berichtet von zunehmenden Anfeindungen wegen seiner Haltung zum Thema „Lebensschutz“. Der selbst behinderte Sozialberater hatte sich in der Vergangenheit vermehrt gegen Lockerungen der geltenden Abtreibungsregeln eingesetzt. Er begründete dies nicht zuletzt damit, dass auch Kinder mit einer Beeinträchtigung das Recht hätte, das Licht der Welt erblicken zu können. „Ich habe mir anhören müssen, dass es unverantwortlich und ethisch vollkommen inakzeptabel sei, Frauen zur Geburt eines gehandicapten Menschen zu zwingen. Auch sagte man mir, wonach ich als Mann überhaupt kein Recht habe, mich über den Körper einer Frau zu äußern. Und selbst aus der Behindertenszene gab es teils groteske Anmerkungen zu meinem Engagement. Menschen mit Handicap, die leben und das Leben genießen, haben mir sehr vorwurfsvoll geschrieben, dass sie sich wünschen würden, wonach kein Kind mit Behinderung mehr geboren wird, denn das Leid sei weder der Mutter, noch dem Kleinen zuzumuten. Welch ein Widerspruch in sich!“, empört sich Riehle, der dazu weiterhin ausführt: „Eine besonders prägende Nachricht hatte den Wortlaut: Hätten wir schon früher andere Gesetze zur Abtreibung gehabt, wären Sie uns vielleicht erspart geblieben!. Ich frage mich durchaus, welches Weltbild da vorherrscht, wenn man selbst ein erfülltes Dasein mit einem Handicap verbringt und gleichzeitig dafür wirbt, das heranwachsende Baby mit Beeinträchtigung bis zum letzten Tag vor der Geburt abtreiben zu können“. Riehle kritisiert vor allem, dass sich Anhänger für einen liberalen Schwangerschaftsabbruch anmaßen, über die Qualität des Lebens von einem Menschen befinden zu wollen, der noch nicht einmal geboren ist und dem es am Ende ganz ausschließlich selbst zusteht, über den Sinn und Wert seiner Existenz zu befinden. „Denn wir können nicht für Andere empfinden, jedes Individuum fühlt selbst. Es ist unerträglich, welche grotesken Blüten Emanzipation und Feminismus hervorbringen“, erklärt Riehle. Mehr lesen

Schüler-Stipendium der Stiftung Lebensspur e.V. in Nordrhein-Westfalen

Köln, 01.08.2022. Die Stiftung Lebensspur e.V. vergibt in diesem Jahr in Kooperation mit der Evonik Stiftung wieder Stipendien. Mit der Vergabe von Stipendien will die Stiftung Lebensspur e.V. nicht nur finanziell unterstützen, sondern auch motivieren, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen.

Das Stipendium richtet sich an schwerbehinderte Schüler und Schülerinnen:

– des Landes Nordrhein-Westfalen
– der Sekundarstufe II sowie der 10. Klasse der Realschule
– mit einer Hör-, Seh- bzw. Körperbehinderung
– Förderhöhe maximal 30 Monate je 100 Euro pro Monat
·- Bewerbungsfrist ist der 11. September 2022 Mehr lesen

Schüler-Stipendium der Stiftung Lebensspur e.V. in Baden-Württemberg

Köln, 20.07.2022. Die Stipendien werden 2022 erstmalig in Baden-Württemberg von der Stiftung Lebensspur e.V. in Kooperation mit den Wieland Werken AG vergeben. Mit der Vergabe von Stipendien will die Stiftung Lebensspur e.V. nicht nur finanziell unterstützen, sondern auch motivieren, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen.

Das Stipendium richtet sich an schwerbehinderte Schüler und Schülerinnen:

– des Landes Baden-Württemberg
– der Sekundarstufe II sowie der 10. Klasse der Realschule
– mit einer Hör-, Seh- bzw. Körperbehinderung
– Förderhöhe maximal 30 Monate je 100 Euro pro Monat
– Bewerbungsfrist ist der 26. September 2022 Mehr lesen