Auch bei Parkinson, Dystonie und Epilepsie sollten Betroffene auf die Ernährung achten

„Bisher scheiden sich die Geister, zwischen Schulmedizin und alternativen Therapieangeboten wird über die Bedeutung einer möglichen Nahrungsergänzung und einer fokussierten Zuführung von Vitalstoffen beim Bestehen von Epilepsie, Parkinson, Dystonien oder Multipler Sklerose gestritten“, erklärt der Leiter der bundesweit tätigen Selbsthilfeinitiative für Muskel- und Nervenerkrankungen, Dennis Riehle (Konstanz). „Ohne Kontroverse scheint aber durchaus, dass gewisse Mineralstoffe und Spurenelemente zumindest nicht schaden können und bei vergleichbaren Systemerkrankungen in Studien einen positiven Effekt bei der unterstützenden Behandlung erzielt haben. Ihre Substitution scheint unter Einhaltung enger Grenzwerte insofern zumindest ein Versuch zu sein, neben Medikation und konservativer Therapie weitere Elemente einer ganzheitlichen Betrachtung von autoimmunen Störungen einzubeziehen und auszuprobieren“, stellt der Ernährungsberater hierzu fest. Mehr lesen

Online-Selbsthilfegruppe als Möglichkeit der Vernetzung für Dystonie-Betroffene

Daneben fehlt es häufig an fachkompetenter Behandlung vor Ort, denn nur wenige Neurologen kennen sich mit der Bandbreite an den möglichen Behandlungsoptionen aus. Ost sind Betroffene auf Betreuung in den Universitätskliniken angewiesen, beispielsweise auch im Fall einer möglichen Tiefen Hirnstimulation. Insgesamt eine komplexe Belastung, die auch die Psyche belastet, wissen Ulrike Halsch und Dennis Riehle vom Verband Dystonie-und-Du e.V., die seit 2023 regelmäßig digitale Zusammenkommen für Patienten anbieten und vom ergänzenden, heilsamen Gedanken der Selbsthilfe überzeugt sind. So sagt die Vereinsvorsitzende Halsch: „Allein dieser Umstand, zu erkennen und zu erleben, dass es andere Betroffene gibt, denen es ähnlich gibt, entlastet viele Dystonie-Erkrankte sehr, die sich ja zunächst alleingelassen und ausgegrenzt fühlen“. Und der Psychologische Berater Riehle, der die Online-Treffen des Verbandes vorab koordiniert und Patienten und ihren Angehörigen auch mit sozialer Unterstützung zur Seite steht, betont die Fähigkeit dieser Gruppe, durch den Pool an unterschiedlichen Erfahrungen für jeden Betroffenen etwas dabei zu haben, was im persönlichen Fall helfen kann. „Immerhin ist der Mehrwert der Selbsthilfe der Austausch der Krankheitsgeschichten und der verschiedenen Weg, wie der Einzelne schließlich mit der Erkrankung umgegangen ist. Daraus kann man für sich selbst all das ausprobieren und übernehmen, was auf die eigene Situation passt und die medizinisch-therapeutische Behandlung ergänzt“. Während Riehle die Zusammenkünfte in Form von Videomeetings organisiert, übernimmt Ulrike Halsch die Moderation. Beide sagen abschließend: „Bisher haben sich diese Termine wirklich bewährt und wir erfahren Zulauf aus der gesamten Republik, sodass wir ein Angebot über die Entfernung machen können“. Mehr lesen

Neurologische Erkrankungen können zu einer Schwerbehinderung führen!

Hierauf macht die bundesweit tätige Selbsthilfeinitiative zu Muskel- und Nervenerkrankungen aufmerksam. Wie deren Leiter, Dennis Riehle (Konstanz), in einer aktuellen Aussendung mitteilt, hätten Betroffene oftmals zudem massive Schwierigkeiten, ihre Ansprüche geltend zu machen – und der Amtsarzt beurteile ihr Störungsbild als vollkommen unzureichend. „Generell kann bei einer leichten Verlaufsform der genannten neurologischen Störungsbilder nach gültiger Rechtsprechung davon ausgegangen werden, dass ein sogenannter Grad der Behinderung (GdB) im unteren Bereich von 30 – 40 festgestellt wird, der eine Aussage darüber trifft, ob und in welchem Umfang Erkrankte zum Beispiel Steuererleichterungen, Unterstützung am Arbeitsplatz oder mögliche Fahrtkostenpauschalen geltend machen können“, erklärt der Sozialberater. Auf der zwischen 0 und 100 festgelegten Skala gilt ein Mensch im Sinne des SGB IX bereits ab einem Wert von 20 als „behindert“, ab 50 dann letztlich auch als „schwerbehindert“ mit dem Anspruch auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises zum Nachweis für mögliche Rechte. Bevorteilungen sind auch bei einem niedrigeren Wert schon möglich, arbeitsrechtlich ist dann eine Gleichstellung im Job als Schwerbehinderter denkbar und damit verbunden ein besserer Kündigungsschutz, bevorzugte Einstellung oder ein Mehrurlaub. Und auch mit GdB 20 können bereits verschiedene Steuernachlässe erfolgen. Mehr lesen