Möchte ein Eigentümer seine Immobilie verkaufen oder vermieten, ist der Energieausweis Pflicht. Das geht aus dem Gebäudeenergiegesetz hervor. Können Eigentümer den Energieausweis nicht vorweisen, drohen ihnen hohe Geldstrafen.
„Immobilienverkäufer und -vermieter müssen Interessenten den Energieausweis bereits bei Besichtigungsterminen vorzeigen können. Ansonsten drohen ihnen Geldbußen von bis zu 15.000 Euro“, weiß Alina Stielke. Zusammen mit ihren Eltern Bettina und Uwe Stielke führt sie das Familienunternehmen Stielke Immobilien in Erlangen. Die Immobilienmakler prüfen daher vor jedem Verkauf, ob ein gültiger Energieausweis vorliegt, der nicht älter als zehn Jahre sein darf. Liegt kein gültiger Energieausweis vor, unterstützen sie die Immobilienverkäufer bei der Beschaffung des Dokuments.