Die Vorteile der Immobilienbesichtigung am heimischen Rechner

Verkäufer, die einen angemessenen Erlös für ihre Immobilie erzielen möchten, setzen diese vor jedem Besichtigungstermin optimal in Szene. Sie räumen auf, staubsaugen und putzen die Fenster. Auch Vermieter gehen so vor. Doch nicht immer sagt schon dem ersten Kauf- oder Mietinteressenten die Immobilie zu. Daher stehen oft noch weitere Besichtigungstermine an, um den passenden Kandidaten zu finden. Die Makler der Münchner IG reduzieren die Anzahl dieser Vor-Ort-Besichtigungstermine, indem sie auf virtuelle 360-Grad-Rundgänge setzen. Mehr lesen

Das ändert sich bei der Maklerprovision

„Als Immobilienmakler vertreten wir sowohl die Interessen von Immobilienverkäufern als auch von Immobilienkäufern“, sagt Günther Gültling, Inhaber von GG Immobilien, „daher sehe ich mich in der Pflicht dazu, beide Parteien über die Neuregelungen zur Maklerprovision zu informieren“. Ab dem 23. Dezember 2020 gilt, dass Privatverkäufer beim Verkauf ihrer Wohnung oder ihres Einfamilienhauses mindestens 50 Prozent der Provisionskosten übernehmen müssen. Ziel ist es, bei Privatkäufern für eine Entlastung von hohen Kaufnebenkosten zu sorgen. Bei der Aufteilung der Maklerprovision sind rechtlich jedoch drei Varianten erlaubt, die mit verschiedenen Vor- und Nachteilen einhergehen. Mehr lesen

Premium-Immobilien erfolgreich veräußern

Eigentümer, die eine Immobilie in einer Spitzenlage mit einer besonderen Ausstattung besitzen, möchten diese oft diskret verkaufen. Sabori Immobilien aus Hamburg unterstützt sie dabei und findet schnell und gezielt einen passenden Kaufinteressenten. Außerdem bieten die Makler den Eigentümern ein All-inclusive-Paket beim Immobilienverkauf an.

Eigentümer, die über eine Premium-Immobilie in Hamburg verfügen und diese verkaufen möchten, werden dabei von den erfahrenen Maklern von Sabori Immobilien unterstützt. „Der Verkauf erfordert in der Regel eine andere Herangehensweise als der Verkauf von üblichen Immobilien“, weiß Farid Sabori, Leiter Verkauf und Vermietung bei Sabori Immobilien. Da sich für Premium-Immobilien, bei denen die Ausstattung und das Preisniveau weit über dem Standard liegen, nur eine ausgewählte Zielgruppe interessiert, muss diese schon während der Vermarktung gefunden und gezielt angesprochen werden. Mehr lesen

Immobilie geerbt – und nun?

„Für Immobilienerben ist es ratsam, sich zunächst darüber Gedanken zu machen, ob sie das Erbe annehmen möchten oder nicht“, meint Stefan Sagraloff, Geschäftsführer von Immopartner aus Nürnberg, „denn wenn die Verbindlichkeiten den Nachlasswert übersteigen, droht neben der Trauer auch noch ein finanzielles Desaster“. Für die Ausschlagung des Immobilienerbes bleibt den Erben allerdings nur sehr wenig Zeit, und zwar sechs Wochen.

Doch wie finden Erben zeitnah heraus, ob die Immobilie mit Hypotheken oder Grundschulden belastet ist? „Hier lohnt sich ein Gang zum Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts“, erklärt Stefan Sagraloff. Außerdem können sich die Erben auch bei der Hausbank des Verstorbenen einen Eindruck über mögliche Schulden verschaffen. Mehr lesen

Marquardt legt die passende Strategie für die Immobilienvermarktung fest

Eigentümer möchten ihre Immobilie meist schnell verkaufen und noch dazu einen zufriedenstellenden Preis für diese erzielen. Damit ihnen das gelingt, helfen ihnen die erfahrenen Makler von Marquardt Immobilien mit Sitz im baden-württembergischen Herrenberg weiter und übernehmen zahlreiche Leistungen für sie – unter anderem die Immobilienvermarktung.

Inserate in Tageszeitungen, Werbung bei großen Immobilien-Portalen und Verkaufsschilder – mit diesen Maßnahmen erreichen Makler Immobiliensuchende, die sich für eine Wohnung oder ein Haus zum Kauf oder zur Miete interessieren. Doch nicht jeder liest die Tageszeitung, surft im Internet oder kommt zufällig an einem Verkaufsschild vorbei. Mehr lesen

Lohnt sich die Aufteilung in Eigentumswohnungen?

Eigentümer können für ihr Mehrfamilienhaus unter Umständen einen höheren Erlös erzielen, wenn sie dieses vor dem Verkauf in Eigentumswohnungen umwandeln. Die Experten der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH wissen, worauf Eigentümer achten müssen, die sich für eine solche Lösung entscheiden.

„Ein Mehrfamilienhausverkauf ist immer etwas komplizierter als ein normaler Hausverkauf und erfordert daher besonderes Wissen“, erklärt René Reuschenbach, Geschäftsführer der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH. Möchten Eigentümer ihr Mehrfamilienhaus im Rhein-Erft-Kreis, im Rhein-Sieg-Kreis oder in der Region Köln/Bonn verkaufen, prüfen er und seine Kollegen daher zunächst, ob ein Globalverkauf infrage kommt oder ob die Aufteilung in Eigentumswohnungen sinnvoller ist. „Einen Globalverkauf, bei dem das Mehrfamilienhaus auf einen Streich verkauft wird, können wir in der Regel etwas schneller abwickeln als den Verkauf aller einzelnen Eigentumswohnungen“, so der Geschäftsführer, „dafür ist der Verkaufserlös bei der zuletzt genannten Option häufig etwas höher“. Mehr lesen

Mit der richtigen Strategie schnell den passenden Käufer finden

Wer seine Immobilie verkaufen möchte, sollte diese auch geschickt vermarkten. Denn nur so wird schnell ein passender Käufer gefunden. Saskia Schmitz, Geschäftsführerin der Schmitz ImmobilienPartner GmbH, weiß, worauf es dabei ankommt. Sie und ihr Team analysieren vor dem Verkauf nicht nur die richtige Zielgruppe, sondern auch die richtige Verkaufsstrategie.

Werbung im Internet, Verkaufsschilder oder individuelle Mailings – um auf einen bevorstehenden Immobilienverkauf aufmerksam zu machen, haben Eigentümer zahlreiche Möglichkeiten. Jedoch bieten sich nicht alle Strategien pauschal für alle Verkäufe an. Deswegen sollte vor dem Verkauf unter anderem herausgefunden werden, welche Zielgruppe sich für die Immobilie interessiert. Darauf weist Saskia Schmitz hin, Geschäftsführerin der Schmitz ImmobilienPartner GmbH mit Sitz in Siegburg. „Während sich ein junges Ehepaar mit Kinderwunsch womöglich für ein großes Haus mit vielen Zimmern interessiert, benötigt ein älteres Ehepaar sehr wahrscheinlich eher eine barrierefreie Wohnung“, weiß die Immobilienmaklerin aus Erfahrung. Mehr lesen

Darauf kommt es beim Verkauf eines Grundstücks an

Grundstückskaufinteressenten haben häufig zahlreiche Fragen. Einige davon sind: Wie darf das Grundstück bebaut werden? Wie viele Stockwerke darf die künftige Immobilie haben? Welche Leitungs- und Wegerechte gelten vor Ort? Damit Verkäufer Kaufinteressenten all diese Fragen beantworten können, sollten sie auf die Hilfe eines erfahrenen Immobilienmaklers setzen.

Der Flächennutzungsplan, der Bebauungsplan und ein aktueller Grundbuchauszug – das sind nur einige der erforderlichen Unterlagen, die Grundstücksverkäufer für die Veräußerung bereithalten sollten. „Natürlich möchten sich Kaufinteressenten zum Beispiel über die Bodenbeschaffenheit informieren oder darüber, ob sich Altlasten auf dem Grundstück befinden“, erklärt Stefan Sagraloff, Geschäftsführer von Immopartner aus Nürnberg. Mehr lesen

Hilfreiche Tipps für Immobilienerben

Eine Immobilienerbschaft kommt für einige sehr plötzlich und unerwartet. Manche Hinterbliebenen können die Immobilie nicht selbst nutzen und möchten sie daher vermieten oder verkaufen. Farid Sabori, Leiter Verkauf und Vermietung bei Sabori Immobilien aus Hamburg, unterstützt diejenigen dabei. Vorab rät er Immobilienerben aber, darüber nachzudenken, ob sie das Erbe annehmen wollen oder nicht.

Nur sechs Wochen haben Hinterbliebene Zeit, ein Erbe auszuschlagen. Daher muss auch bei einer Immobilienerbschaft schnell eine Entscheidung darüber getroffen werden, was mit der Wohnung, dem Haus oder dem Grundstück geschehen soll. „Wer eine Immobilie erbt, sollte vorab herausfinden, ob diese mit Hypotheken belastet ist“, erklärt Farid Sabori, „ist das der Fall, sollte gut abgewägt werden, ob sich die Annahme der Erbschaft lohnt oder nicht“. Mehr lesen

Was Sie über die Verteilung der Maklerkosten wissen sollten

Ab dem 23. Dezember 2020 wird geteilt: Der Bundestag verabschiedet eine neue gesetzliche Regelung, welche die Verteilung der Maklerprovision für Immobilienverkauf regelt. Bereits am 23. Juni 2020 wurde das Gesetz erlassen und tritt ein halbes Jahr später in Kraft.

Der Gedanke hinter dem Gesetz

Bisher galt die Vertragsfreiheit. In Zukunft gilt aber: Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung einen Immobilienmakler, trägt er mindestens die Hälfte der Maklerprovision. Das neue Gesetz greift aber nur, wenn der Käufer als Verbraucher, also als Privatperson agiert. Zudem zahlt der Käufer seinen Anteil der Courtage erst, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nachweislich nachgekommen ist. Gewerbeimmobilien, unbebaute Grundstücke sowie Mehrfamilienhäuser sind ausgenommen. Mündlich geschlossene Maklerverträge sind in der Zukunft auch nicht mehr gültig und müssen in schriftlicher Form erfolgen, beispielsweise in Form eines Briefes, einer E-Mail oder einer SMS. Damit können Unklarheiten hinsichtlich des Inhalts eines Maklervertrages vermieden werden. Das Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Verbraucher von Kaufnebenkosten (Makler 3,48 % inkl. 16 MwSt., Notar 1,5 %, Grunderwerbsteuer 3,5 % bis 6,5 %, je nach Bundesland) zu entlasten. Folglich muss der Makler zwei Verträge abschließen, mit dem Käufer und dem Verkäufer. Mehr lesen