Bei chronisch kranken Erwachsenen an Kindergeld und Familienversicherung denken!

Zudem besteht für den Fall, dass sich das erwachsene Kind gesundheitsbedingt nicht selbst wirtschaftlich unterhalten kann, Anspruch auf eine Mitversicherung in der Familienversicherung der Krankenkasse und auf weitere Nachteilsausgleiche – sofern die Behinderung ärztlich attestiert und beispielsweise durch die Zuerkennung einer Behinderteneigenschaft durch das Versorgungsamt anerkannt wurde. Hierauf machen nun die Selbsthilfeinitiativen zu psychischen, neurologischen, Hormonellen, Stoffwechsel- und Augenerkrankungen aufmerksam. Wie dazu der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Dennis Riehle (Konstanz), in seiner Stellungnahme ausführt, kommen daneben auch weitere Leistungen in Betracht: „Sofern die Kinder selbst keine Steuern zahlen müssen, kann den Eltern der Behindertenpauschbetrag übertragen werden, den diese dann bei der eigenen Einkommenssteuererklärung geltend machen können. Zudem können sie für das erwachsene und behinderte Kind außergewöhnliche Belastungen wie Ausgaben für bestimmte Gesundheitsaufwendungen geltend machen“, erklärt der Sozialberater vom Bodensee dazu. Mehr lesen

Beratungsstelle „FamilienKnäuel“ kritisiert ziellose Entlastung durch die Politik

Trotzdem greifen die Maßnahmen vor allem für Haushalte mit vielen Kindern noch immer viel zu kurz, meint der Leiter der ehrenamtlichen Beratungsstelle „FamilienKnäuel“, Dennis Riehle (Konstanz), in einer aktuellen Aussendung: „Man hat durchaus den Eindruck, als würde hier planlos mit der Gießkanne vorgegangen und nicht zielgerichtet gehandelt“, beklagt der 37-jährige Sozialberater und ergänzt: „Die Leistungen orientieren sich zu wenig an der Bedürftigkeit und sind damit nicht passgenau. Wir brauchen stattdessen gerade für die kinderreichen Familien bedarfsorientierte Förderung, die über die bisherigen Anstrengungen der Politik hinausgeht“. Riehle betont aus Erfahrung der Beratungen in den letzten Monate, dass es deutlich mehr Einmalzahlungen bedarf – allerdings nicht für alle: „Es wirkt durchaus grotesk und einigermaßen befremdlich, dass Ein-Kind-Familien mit Einkommen beider Elternteile genauso viel Entlastung erhalten wie ein fünf- oder sechsköpfiger Haushalt, in dem die Mutter mit der Betreuung ihrer Kleinsten beschäftigt ist und der Vater auf der Baustelle nur ein mäßiges Gehalt verdient. Das ist ein Ungleichgewicht, dass die Hilfen sozial unausgewogen sein lässt und darüber hinaus auch jene in den Genuss von finanziellen Erleichterungen kommen lässt, die die Preissteigerungen eigentlich noch gut aus der eigenen Tasche schultern könnten. Gegenüber dem Steuerzahler und den besonders stark belasteten Familien ist das überaus unfair“. Mehr lesen