Wissenswertes zur Maklerprovision

Sie muss sowohl vom Immobilienverkäufer als auch -käufer gezahlt werden: die Maklerprovision. Doch warum ist es sinnvoll, trotz der Maklerprovision professionelle Makler wie die der NEUMANN Immobilien & Grundbesitz GmbH aus Villingen-Schwenningen zu beauftragen?

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt die gesetzliche Regelung bundesweit, dass sich Verkäufer und Käufer die Maklercourtage teilen. „Da wir sowohl die Interessen des Immobilienverkäufers als auch des -käufers vertreten, finden wir diese Aufteilung fair“, erklärt Geschäftsführer Joachim Neumann. In der Regel übernehmen also beide Parteien jeweils 50 Prozent der gesamten Maklerprovision. Mehr lesen

Stielke Immobilien engagiert sich im sozialen Bereich

Verkauft ein Eigentümer mithilfe eines Maklers erfolgreich seine Immobilie, wird eine Provision fällig. Die Höhe dieser richtet sich in der Regel nach dem jeweiligen Bundesland. Das Unternehmen Stielke Immobilien aus Erlangen behält die Provision jedoch nicht vollständig ein: Ein Teil dieser Einnahmen geht wahlweise an die Umweltschutzorganisation WWF oder an ein SOS-Kinderdorf in Deutschland.

Immobilienmakler führen unter anderem Gespräche mit Eigentümern bzw. mit Verkäufern, die ihre Immobilie mit Hilfe des Maklers veräußern möchten. Beauftragt der Immobilieneigentümer den Makler, seine Immobilie zu veräußern, wird steht das Ziel verfolgt, einen angemessenen Preis für die Immobilie zu erzielen. Hat der Makler das Immobiliengeschäft erfolgreich abgewickelt, so erhält dieser eine Vergütung, die sogenannte Maklerprovision. Mehr lesen

Kosten und Steuern beim Immobilienverkauf

Die Immobilienpreise in Deutschland sind zurzeit sehr hoch. Da überlegen viele Immobilienbesitzer, ob sie ihr Haus oder ihre Wohnung gewinnbringend verkaufen. Damit Verkäufer wissen, welche Kosten und Steuern möglicherweise mit dem Immobiliengeschäft einhergehen, informiert darüber Immobilienexperte Sascha Rückert aus Wiesbaden.

Maklergebühr, Unterlagenbeschaffung und Spekulationssteuer – den meisten Immobilieneigentümern ist bekannt, dass beim Immobilienverkauf Nebenkosten anfallen. Welche Steuern aber gegebenenfalls erhoben werden, darüber wissen nur wenige bescheid. Mehr lesen

Käufer und Verkäufer teilen sich künftig die Maklerprovision

Die Bundesregierung möchte Immobilienkäufer entlasten. Deshalb treten gegen Ende Dezember Neuregelungen im Hinblick auf die Maklerprovision in Kraft. Für Hamburg bedeutet das: Verkäufer müssen künftig mindestens die Hälfte der Maklerprovision übernehmen, wenn sie den Makler beauftragt haben.

In Hamburg musste bis jetzt der Käufer für die gesamte Maklerprovision aufkommen, die dort 6,25 Prozent des Kaufpreises beträgt. Das ändert sich nun: Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern müssen ab dem 23. Dezember 2020 nur noch für höchstens die Hälfte der Maklergebühren aufkommen – sofern der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Die andere Hälfte trägt nun der Verkäufer. Mehr lesen

Was Käufer und Verkäufer über die Neuregelung der Maklerprovision wissen müssen

Am 23. Dezember 2020 tritt die gesetzliche Neuregelung über die Verteilung der Maklerkosten in Kraft. Maximilian Lippka, Inhaber der Münchner IG, informiert über die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes, dessen Kern darin liegt, dass die Käufer- und Verkäuferprovision wechselseitig begrenzt sind. Beim Immobilienkauf und -verkauf gibt es künftig drei verschiedene Modelle, nach denen die Provision geregelt werden kann:

Der Verkäufer schließt mit dem Makler einen Maklervertrag. Darin legen sie auch die Höhe der zu zahlenden Provision fest, wenn das Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung verkauft wird. Auch mit den potenziellen Käufern wird ein Maklervertrag geschlossen. Der Kern liegt hierbei darin, dass mit den Käufern keine andere Höhe der Provision vereinbart werden kann als mit dem Verkäufer. Die Provisionshöhen müssen identisch sein. Mehr lesen

Maklerprovision wird nun auch bundesweit einheitlich geteilt

In Baden-Württemberg teilen sich üblicherweise Verkäufer und Käufer von Immobilien die Maklerprovision von 7,14 Prozent. Jede Partei trägt somit 3,57 Prozent der Kosten. Ab dem 23. Dezember 2020 gilt nun auch bundesweit, dass sich private Verkäufer und Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern die Maklerprovision teilen. Bei der Aufteilung der Maklerprovision sind jedoch mehrere Varianten zulässig. Geschäftsführer Michael Lindenmayer von Lindenmayer Immobilien weiß, welche das sind. Mehr lesen

Das ändert sich bei der Maklerprovision

„Als Immobilienmakler vertreten wir sowohl die Interessen von Immobilienverkäufern als auch von Immobilienkäufern“, sagt Günther Gültling, Inhaber von GG Immobilien, „daher sehe ich mich in der Pflicht dazu, beide Parteien über die Neuregelungen zur Maklerprovision zu informieren“. Ab dem 23. Dezember 2020 gilt, dass Privatverkäufer beim Verkauf ihrer Wohnung oder ihres Einfamilienhauses mindestens 50 Prozent der Provisionskosten übernehmen müssen. Ziel ist es, bei Privatkäufern für eine Entlastung von hohen Kaufnebenkosten zu sorgen. Bei der Aufteilung der Maklerprovision sind rechtlich jedoch drei Varianten erlaubt, die mit verschiedenen Vor- und Nachteilen einhergehen. Mehr lesen

Was Sie über die Verteilung der Maklerkosten wissen sollten

Ab dem 23. Dezember 2020 wird geteilt: Der Bundestag verabschiedet eine neue gesetzliche Regelung, welche die Verteilung der Maklerprovision für Immobilienverkauf regelt. Bereits am 23. Juni 2020 wurde das Gesetz erlassen und tritt ein halbes Jahr später in Kraft.

Der Gedanke hinter dem Gesetz

Bisher galt die Vertragsfreiheit. In Zukunft gilt aber: Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung einen Immobilienmakler, trägt er mindestens die Hälfte der Maklerprovision. Das neue Gesetz greift aber nur, wenn der Käufer als Verbraucher, also als Privatperson agiert. Zudem zahlt der Käufer seinen Anteil der Courtage erst, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nachweislich nachgekommen ist. Gewerbeimmobilien, unbebaute Grundstücke sowie Mehrfamilienhäuser sind ausgenommen. Mündlich geschlossene Maklerverträge sind in der Zukunft auch nicht mehr gültig und müssen in schriftlicher Form erfolgen, beispielsweise in Form eines Briefes, einer E-Mail oder einer SMS. Damit können Unklarheiten hinsichtlich des Inhalts eines Maklervertrages vermieden werden. Das Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Verbraucher von Kaufnebenkosten (Makler 3,48 % inkl. 16 MwSt., Notar 1,5 %, Grunderwerbsteuer 3,5 % bis 6,5 %, je nach Bundesland) zu entlasten. Folglich muss der Makler zwei Verträge abschließen, mit dem Käufer und dem Verkäufer. Mehr lesen