Schlafstörungen in der Arbeitswelt können zu Rechten und Pflichten führen

Hierauf macht der Leiter der Selbsthilfeinitiative zu Zwang, Phobie, Depression, Psychose und Schlaferkrankungen aufmerksam. Dennis Riehle (Konstanz) führt hierzu aus: „Leiden Menschen unter chronischen Schlafstörungen, kann dies erhebliche Auswirkungen auf ihre Leistungsfähigkeit am Tag haben. Besonders das Berufsleben kann betroffen sein. Wer beispielsweise aufgrund eines Schlafapnoe-Syndroms keinen erholsamen Schlaf findet, neigt zu Tagesschläfrigkeit und ist während des Tages müde, unkonzentriert und erschöpft. Diese Aufmerksamkeitsprobleme können am Arbeitsplatz sogar sehr gefährlich werden, beispielsweise, wenn Maschinen bedient werden müssen und es auf Wachheit ankommt. Welche Rechte haben Patienten, wenn sie aufgrund einer Schlafstörung in ihrer täglichen Leistungsfähigkeit im Beruf eingeschränkt sind und dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Erwartungen und Aufgaben erfüllen zu können? Wir versuchen, darauf Antworten zu geben und beraten, wann Betroffene auf Leistungen und Ansprüche zurückgreifen können, sofern die Gesundheit durch die chronische Schlafstörung erheblich beeinträchtigt ist und eine volle Leistungsfähigkeit aus diesen Gründen im Job nicht mehr erbracht werden kann“, erklärt der Psychologische Berater. Mehr lesen

Chronische Erschöpfung (CFS) und Fibromyalgie führen meist zu einem Grad der Behinderung

Nach Auffassung des Leiters der bundesweit aktiven Selbsthilfeinitiative zu CFS und Fibromyalgie, Dennis Riehle (Konstanz), liegt das auch an einer falschen und nicht abgestuften Erwartungshaltung: „Jedes Krankheitsbild muss in Relation zu anderen Gesundheitsstörungen gesetzt werden, damit Entscheidungen gerecht sind und eine weitere Differenzierung stattfinden kann. Auch wenn natürlich die subjektiven Leiden und empfundenen Lasten bei CFS und Fibromyalgie groß sind, muss letztlich auch Platz für schwerwiegendere Erkrankungen bleiben“, erklärt der 37-jährige Sozialberater, der dabei auch auf die Rechtsprechung verweist: „Regelhaft wird man bei CFS und Fibromyalgie nur selten über einen Grad der Behinderung von 30 bis 40, in Ausnahmen auch auf 50, hinausgehen können. Auf der von 0 bis 100 in Zehnerschritten aufgeteilten Skala bleibt somit Platz nach unten und oben. Diese Haltung haben auch Gericht bestätigt, sodass es nur in Einzelfällen zu einer höheren Einklassifizierung kommen kann“, sagt Dennis Riehle, der seit 2014 selbst an CFS und Fibromyalgie erkrankt ist und aus der Beratung von mittlerweile rund 5.000 Betroffenen weiß, dass es weniger auf den Namen der Krankheit, sondern viel eher auf die Ausprägung der Beeinträchtigungen ankommt: „Eine Diagnose allein führt noch nicht zu einer möglichen Behinderteneigenschaft und rechtfertigt sie auch nur dann, wenn eine Einschränkung der Teilhabe am täglichen Dasein vorliegt“. Mehr lesen

„Behinderung bleibt eines der größten Risiken für manifestierte, existenzielle Armut!“

Auf diese Tatsache macht die Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“ aufmerksam und fordert eine radikale Neuausrichtung und Umgestaltung von Nachteilsausgleichen für behinderte Personen, besonders auch für diejenigen, die bislang von den vornehmlich auf Einkommenssteuerpflichtige fokussierten Steuerpauschbeträgen nicht profitieren können. Der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Sozialberater Dennis Riehle (Konstanz) erklärt hierzu entsprechend: „Wer in Deutschland einen Schwerbehindertenausweis besitzt, kann ihn vor allem nutzen, wenn er eine jährliche Steuererklärung abgibt. Dann werden ihm außergewöhnliche Belastungen zugeschrieben und die entsprechende Steuerschuld kann sich ein wenig reduzieren. Doch die allermeisten Menschen mit Beeinträchtigung kommen nicht in den Genuss von diesen Maßnahmen, weil sie ein geringeres Einkommen als den Grundfreibetrag beziehen und damit überhaupt keine Berührung mit dem Finanzamt haben, das ihnen Ausgleiche gewähren könnte. Insofern geht die derzeitige Regelung in weiten Teilen an der Realität vorbei und muss dringend reformiert werden“. Mehr lesen

Bei chronisch kranken Erwachsenen an Kindergeld und Familienversicherung denken!

Zudem besteht für den Fall, dass sich das erwachsene Kind gesundheitsbedingt nicht selbst wirtschaftlich unterhalten kann, Anspruch auf eine Mitversicherung in der Familienversicherung der Krankenkasse und auf weitere Nachteilsausgleiche – sofern die Behinderung ärztlich attestiert und beispielsweise durch die Zuerkennung einer Behinderteneigenschaft durch das Versorgungsamt anerkannt wurde. Hierauf machen nun die Selbsthilfeinitiativen zu psychischen, neurologischen, Hormonellen, Stoffwechsel- und Augenerkrankungen aufmerksam. Wie dazu der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Dennis Riehle (Konstanz), in seiner Stellungnahme ausführt, kommen daneben auch weitere Leistungen in Betracht: „Sofern die Kinder selbst keine Steuern zahlen müssen, kann den Eltern der Behindertenpauschbetrag übertragen werden, den diese dann bei der eigenen Einkommenssteuererklärung geltend machen können. Zudem können sie für das erwachsene und behinderte Kind außergewöhnliche Belastungen wie Ausgaben für bestimmte Gesundheitsaufwendungen geltend machen“, erklärt der Sozialberater vom Bodensee dazu. Mehr lesen

Fibromyalgie-Syndrom kann zu einer Schwerbehinderung führen und Nachteilsausgleiche bewirken

Dabei sind die Herkunft und Auswirkungen dieses chronischen Schmerzzustandes an Sehnen, Muskeln und Fasern sowie ihn häufig begleitende Müdigkeit, Magen-Darm-Beschwerden, Depression und Einschränkungen der kognitiven Leistungsfähigkeit mittlerweile weitgehend geklärt und damit auch das Ausmaß des individuellen Leidensdrucks und der Funktionsbeeinträchtigungen, die sich aber nur schwer objektivieren lassen. Dieser Auffassung ist der Leiter der bundesweit aktiven Selbsthilfeinitiative zu Chronischem Erschöpfungssyndrom (CFS) und Fibromyalgie, Sozialberater Dennis Riehle: „Deshalb haben es Betroffene häufig auch sehr schwer, ihre Ansprüche bei Ämtern, Behörden und Versicherungen durchzusetzen. Allerdings gibt es auf Grundlage von Gerichtsurteilen der letzten Jahre durchaus eine Orientierung, was Fibromyalgie-Patienten zustehen kann und welche Voraussetzungen hierfür gegeben sein müssen“, erläutert der 37-jährige, der seit 2014 selbst erkrankt ist. Mehr lesen

Behinderteninitiative verzeichnet mehr Beschwerden über Zustände in Pflegeheimen und den Psychiatrien

Diese Feststellung unterstreicht der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Dennis Riehle, den allein in den vergangenen drei Monaten 27 Nachrichten von Betroffenen und Angehörigen erreichten, die sich nach Möglichkeiten erkundigten, gegen Missstände entsprechend vorzugehen und passende Aufsichtsbehörden einzuschalten: „Oftmals geht es um Bevormundung der behinderten Menschen, denen soziale Leistungen oder pflegerische Betreuung verwehrt oder nur in unzureichender Weise zur Verfügung gestellt werden. Aber auch das Thema der Zwangsmedikation taucht immer wieder auf und beschäftigt uns gerade im Blick auf manch eine psychiatrische Klinik sehr. Die Bedürfnisse und Interessen dieser Personen werden oftmals völlig vernachlässigt. Und nicht zuletzt gibt es immer wieder Grund, von einer strukturellen Diskriminierung zu sprechen – gerade dann, wenn zum Beispiel keinerlei Anstrengung unternommen wird, die Patienten zu fördern. Nicht selten kommt die Unterbringung in einer stationären Einrichtung dann einer Verwahrung gleich. Ruhigstellung und möglichst wenig Aufwand mit ihrer Versorgung sind dabei inbegriffen“. Mehr lesen

Hörbehinderte Menschen haben oftmals Anspruch auf soziale Leistungen

Dennoch erfahren Betroffene weiterhin Diskriminierung und Ausgrenzung, weshalb es besonders wichtig sei, sie zumindest durch soziale und finanzielle Hilfen zu einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu befähigen. Um dieses Anliegen zu unterstützen, hat die Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“ seit geraumer Zeit rund ein Dutzend Schwerhörige oder Taubblinde mit Information und Erklärung bei der Beantragung der (Schwer-)Behinderteneigenschaft, von beruflicher Wiedereingliederung, zur Nutzung von Grundsicherung (Bürgergeld) und Sozialhilfe, Erwerbsminderungsrente oder Pflegeleistungen gefördert, indem über die geltenden Sozialgesetze unterrichtet und Hinweise zum Verfahrensverlauf gegeben wurden. Dies berichtet der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Dennis Riehle (Konstanz), ganz aktuell: „Daneben haben wir auch auf die Option des Gehörlosengeldes hingewiesen, weiterhin konnten wir durch eine mentale Stärkung und Coaching zu mehr Selbstbewusstsein bei den Anfragenden beitragen“, erläutert der 37-jährige Berater, der auch hörbehindert ist. Mehr lesen

Ursachen für Polyneuropathie bleiben oft im Dunkeln und müssen differentialdiagnostisch betrachtet werden!

Deshalb ist eine frühzeitige Diagnostik und rasch einzuleitende Behandlung besonders wichtig, sagt der Leiter der Selbsthilfeinitiative zu Muskel- und Nervenerkrankungen, Dennis Riehle (Konstanz), die bundesweit tätig ist und Erkrankte berät: „Insbesondere die diabetesbedingten Polyneuropathien sind auf dem Vormarsch, weil die Zuckerkrankheit zu einem Volksleiden geworden ist und oftmals eine Nervenschädigung auslösen kann. Aber auch immunologische Ursachen durch Infekte und Impfungen haben zugenommen. Daneben können auch Medikamente und Umwelteinflüsse zur Erkrankung führen. Allerdings bleibt die genaue Herkunft der Polyneuropathie in sehr vielen Fällen unklar. Lediglich durch Laboruntersuchungen, elektroneurografische und elektromyografische Untersuchungen beim Facharzt lassen sich die möglichen Ursprünge einer Nervenstörung exakter eingreifen. Entscheidend dabei ist einerseits, ob neben der oberflächlichen Sensibilität auch die motorische Funktion eingeschränkt ist. Und auch die Art der Schädigung ist ein Hinweis, ob sich nur die äußere Hülle des Nervens betrifft oder in die Tiefe geht, also axonal oder demyelinisierend ist“, erläutert der 37-Jährige Sozialberater Riehle. Mehr lesen

Neurologische Erkrankungen können zu einer Schwerbehinderung führen!

Hierauf macht die bundesweit tätige Selbsthilfeinitiative zu Muskel- und Nervenerkrankungen aufmerksam. Wie deren Leiter, Dennis Riehle (Konstanz), in einer aktuellen Aussendung mitteilt, hätten Betroffene oftmals zudem massive Schwierigkeiten, ihre Ansprüche geltend zu machen – und der Amtsarzt beurteile ihr Störungsbild als vollkommen unzureichend. „Generell kann bei einer leichten Verlaufsform der genannten neurologischen Störungsbilder nach gültiger Rechtsprechung davon ausgegangen werden, dass ein sogenannter Grad der Behinderung (GdB) im unteren Bereich von 30 – 40 festgestellt wird, der eine Aussage darüber trifft, ob und in welchem Umfang Erkrankte zum Beispiel Steuererleichterungen, Unterstützung am Arbeitsplatz oder mögliche Fahrtkostenpauschalen geltend machen können“, erklärt der Sozialberater. Auf der zwischen 0 und 100 festgelegten Skala gilt ein Mensch im Sinne des SGB IX bereits ab einem Wert von 20 als „behindert“, ab 50 dann letztlich auch als „schwerbehindert“ mit dem Anspruch auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises zum Nachweis für mögliche Rechte. Bevorteilungen sind auch bei einem niedrigeren Wert schon möglich, arbeitsrechtlich ist dann eine Gleichstellung im Job als Schwerbehinderter denkbar und damit verbunden ein besserer Kündigungsschutz, bevorzugte Einstellung oder ein Mehrurlaub. Und auch mit GdB 20 können bereits verschiedene Steuernachlässe erfolgen. Mehr lesen

Chronisches Erschöpfungssyndrom und Fibromyalgie: Differentialdiagnostik ist von großer Bedeutung

Diese Erfahrung macht die bundesweit aktive Selbsthilfeinitiative zum Thema, die vom Konstanzer Berater Dennis Riehle geleitet wird. „Dass die beiden Erkrankungen reine Ausschlussdiagnosen seien, diese Einschätzung kann ich heute nicht mehr teilen. Denn es gibt mittlerweile sehr klare Kriterien, um ein CFS oder Fibromyalgie festzustellen und es entsprechend zu attestieren. Aber natürlich braucht es eine umfassende Differentialdiagnostik, um gerade anfangs andere Ursachen für die Beschwerden beiseiteräumen zu können“, so der Journalist vom Bodensee, der seit 2014 selbst erkrankt ist. Beim CFS seien gerade psychiatrische Erkrankungen wie Depressionen, Neurasthenie oder akute Belastungsreaktionen auszuschließen. Aber auch körperliche Krankheiten, die eine Fatigue auslösen Ebenso kommen hormonelle Störungen und ein Schlafapnoe in Betracht. Dennis Riehle empfiehlt daher zunächst den Gang zum Hausarzt, der bereits eine orientierende Untersuchung durchführen könne: „Wenn ein Fibromyalgie-Syndrom im Verdacht steht, sollten andere rheumatische Erkrankungen, somatoforme Schmerzstörungen, systemisch-entzündliche Erkrankungen wie Vaskulitiden, das Sjögren-Syndrom, Morbus Bechterew oder der Lupus erythematodes abgeklopft und verneint werden. Zudem sind bei CFS und Fibromyalgie infektiöse Differentialdiagnosen in Augenschein zu nehmen. Neben Hepatitis C oder HIV sind oftmals Borreliosen eine denkbare Ursache. Endokrin sind eine Hypothyreose, ein Cushing-Syndrom und ein Hyperparathyreoidismus möglich“, sagt der Berater, der mittlerweile rund 5.000 Betroffene in der Selbsthilfe begleitet hat. Mehr lesen