Glaukom-Erkrankung kann zum Niedergang von Zellen des Sehnervens führen

Deshalb weist die Selbsthilfeinitiative zu Glaukom und Papillenanomalien auf diese Komplikationen hin. Der Leiter des bundesweit aktiven Angebots, Dennis Riehle (Konstanz), will mit einer aktuellen Aussendung sensibilisieren: Im Verlauf eines Glaukoms können sich aufgrund der Schädigungen der Nervenfasern am Sehnerv Einschränkungen im Gesichtsfeld ergeben, sodass Sie unterschiedliche Beeinträchtigungen des Blickfeldes erleben. Beispielsweise tauchen an den Rändern (konzentrisch) oder zentral in der Mitte beziehungsweise an einzelnen Stellen des Auges (Skotom), halbseitig oder in einem Quadranten zunächst unscharfe Stellen auf (relativ), an denen sich zunehmende Dunkelheit (absolut) entwickelt. Zunächst sind Schäden am Gesichtsfeld derzeit noch irreversibel. Jedoch kann durch eine gut angepasste Therapie oder operative Maßnahmen verhindert werden, dass der Augeninnendruck weiter steigt und damit noch mehr Nervenfasern zugrunde geführt werden. Die beste Empfehlung ist daher, sich frühzeitig, schon weit vor den ersten Gesichtsfeldeinschränkungen, beim Augenarzt untersuchen, Augenhintergrund und Sehnerv begutachten zu lassen und den Augeninnendruck zu messen. Wenngleich noch kein unmittelbarer Verdacht auf Glaukom besteht, ist diese momentan privat zu zahlende Vorsorgeleistung (IGeL) eine sinnvolle Investition. Dies gilt insbesondere, wenn in der Familie bereits der Grüne Star aufgetreten ist, sie an Bluthochdruck oder anderen Durchblutungsstörungen leiden oder im Zusammenhang mit bestimmten internistischen, die Niere oder den Stoffwechsel betreffende, beziehungsweise neurologischen Grunderkrankungen eine Augenbeteiligung zu erwarten ist. Erkundigen Sie sich entsprechend beim Hausarzt, führt der 37-jährige Sozialberater aus, der seit über 13 Jahren selbst an einem Glaukom leidet. Er erklärt weiter: Ist jedoch ein Gesichtsfeldausfall bereits eingetreten, bewahren Sie Ruhe und lassen Sie ihn durch eine Messung des Gesichtsfeldes beim Augenarzt objektivieren, da sie auch andere Ursachen als einen Grünen Star haben können. Mehr lesen

Auch bei Parkinson, Dystonie und Epilepsie sollten Betroffene auf die Ernährung achten

„Bisher scheiden sich die Geister, zwischen Schulmedizin und alternativen Therapieangeboten wird über die Bedeutung einer möglichen Nahrungsergänzung und einer fokussierten Zuführung von Vitalstoffen beim Bestehen von Epilepsie, Parkinson, Dystonien oder Multipler Sklerose gestritten“, erklärt der Leiter der bundesweit tätigen Selbsthilfeinitiative für Muskel- und Nervenerkrankungen, Dennis Riehle (Konstanz). „Ohne Kontroverse scheint aber durchaus, dass gewisse Mineralstoffe und Spurenelemente zumindest nicht schaden können und bei vergleichbaren Systemerkrankungen in Studien einen positiven Effekt bei der unterstützenden Behandlung erzielt haben. Ihre Substitution scheint unter Einhaltung enger Grenzwerte insofern zumindest ein Versuch zu sein, neben Medikation und konservativer Therapie weitere Elemente einer ganzheitlichen Betrachtung von autoimmunen Störungen einzubeziehen und auszuprobieren“, stellt der Ernährungsberater hierzu fest. Mehr lesen

Drei Prämissen sind für Anerkennung von Impfschäden und sozialer Entschädigung zu erfüllen

Diese Erfahrung macht die bundesweit tätige Selbsthilfeinitiative zu Impfkomplikationen. Deren Leiter, Dennis Riehle (Konstanz), verzeichnet zunehmend Anfragen von Hilfesuchenden und ihren Angehörigen, deren Anträge entsprechend angewiesen werden. Nach der Auffassung des Sozialberaters, der mittlerweile rund 6.500 Post-Vac-Patienten betreut hat, liegen die Gründe vor allem im Umstand des fehlenden Beleges auf eine bestehende Kausalität, also einen Zusammenhang zwischen eingetretener Symptomatik und der vorangegangenen Impfung: „Letztendlich müssen drei Prämissen erfüllt sein: Erstens muss eine Gesundheitsstörung eingetreten sein, die auch medizinisch entsprechend attestiert und nachgewiesen ist (Primärschaden). Zweitens braucht es eine fortdauernde wirtschaftliche, soziale und gesundheitliche Schädigung mit einer mindestens sechs monatigen Dauer (Sekundärschaden), der haftungsbegründend ist. Und drittens sollte eine plausible und nachvollziehbare Indizienkette vorliegen, wonach zwischen dem Gesundheitsschaden und der Verabreichung des Vakzins nach gesundem Menschenverstand und ohne ernsthaften Zweifel ein wahrscheinlicher Zusammenhang besteht. Erst durch diesen Nachweis ergibt sich ein haftungsauslösender Impfschaden gemäß Gesetz. Gerade dieser letzte Schritt gelingt im Anerkennungsverfahren zumeist nicht“, erläutert Dennis Riehle. Denn es müssten andere Gründe ausgeschlossen werden, welche die Gesundheitsstörungen auch nur teilweise mitverursacht haben könnten. Besonders bei vorerkrankten Personen ist solch eine Beweisführung nahezu unmöglich. Nach Meinung des Beraters, der selbst seit 2021 an einer fortbestehenden Impfkomplikation leidet, kommt sowohl dem behandelnden Facharzt, aber auch dem Patienten deshalb eine ganz besondere Verantwortung zu. Mehr lesen

Bei chronisch kranken Erwachsenen an Kindergeld und Familienversicherung denken!

Zudem besteht für den Fall, dass sich das erwachsene Kind gesundheitsbedingt nicht selbst wirtschaftlich unterhalten kann, Anspruch auf eine Mitversicherung in der Familienversicherung der Krankenkasse und auf weitere Nachteilsausgleiche – sofern die Behinderung ärztlich attestiert und beispielsweise durch die Zuerkennung einer Behinderteneigenschaft durch das Versorgungsamt anerkannt wurde. Hierauf machen nun die Selbsthilfeinitiativen zu psychischen, neurologischen, Hormonellen, Stoffwechsel- und Augenerkrankungen aufmerksam. Wie dazu der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Dennis Riehle (Konstanz), in seiner Stellungnahme ausführt, kommen daneben auch weitere Leistungen in Betracht: „Sofern die Kinder selbst keine Steuern zahlen müssen, kann den Eltern der Behindertenpauschbetrag übertragen werden, den diese dann bei der eigenen Einkommenssteuererklärung geltend machen können. Zudem können sie für das erwachsene und behinderte Kind außergewöhnliche Belastungen wie Ausgaben für bestimmte Gesundheitsaufwendungen geltend machen“, erklärt der Sozialberater vom Bodensee dazu. Mehr lesen

Fibromyalgie-Syndrom kann zu einer Schwerbehinderung führen und Nachteilsausgleiche bewirken

Dabei sind die Herkunft und Auswirkungen dieses chronischen Schmerzzustandes an Sehnen, Muskeln und Fasern sowie ihn häufig begleitende Müdigkeit, Magen-Darm-Beschwerden, Depression und Einschränkungen der kognitiven Leistungsfähigkeit mittlerweile weitgehend geklärt und damit auch das Ausmaß des individuellen Leidensdrucks und der Funktionsbeeinträchtigungen, die sich aber nur schwer objektivieren lassen. Dieser Auffassung ist der Leiter der bundesweit aktiven Selbsthilfeinitiative zu Chronischem Erschöpfungssyndrom (CFS) und Fibromyalgie, Sozialberater Dennis Riehle: „Deshalb haben es Betroffene häufig auch sehr schwer, ihre Ansprüche bei Ämtern, Behörden und Versicherungen durchzusetzen. Allerdings gibt es auf Grundlage von Gerichtsurteilen der letzten Jahre durchaus eine Orientierung, was Fibromyalgie-Patienten zustehen kann und welche Voraussetzungen hierfür gegeben sein müssen“, erläutert der 37-jährige, der seit 2014 selbst erkrankt ist. Mehr lesen

Schlafstörungen in der Arbeitswelt können zu Rechten und Pflichten führen

Hierauf macht der Leiter der Selbsthilfeinitiative zu Zwang, Phobie, Depression, Psychose und Schlaferkrankungen aufmerksam. Dennis Riehle (Konstanz) führt hierzu aus: „Leiden Menschen unter chronischen Schlafstörungen, kann dies erhebliche Auswirkungen auf ihre Leistungsfähigkeit am Tag haben. Besonders das Berufsleben kann betroffen sein. Wer beispielsweise aufgrund eines Schlafapnoe-Syndroms keinen erholsamen Schlaf findet, neigt zu Tagesschläfrigkeit und ist während des Tages müde, unkonzentriert und erschöpft. Diese Aufmerksamkeitsprobleme können am Arbeitsplatz sogar sehr gefährlich werden, beispielsweise, wenn Maschinen bedient werden müssen und es auf Wachheit ankommt. Welche Rechte haben Patienten, wenn sie aufgrund einer Schlafstörung in ihrer täglichen Leistungsfähigkeit im Beruf eingeschränkt sind und dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Erwartungen und Aufgaben erfüllen zu können? Wir versuchen, darauf Antworten zu geben und beraten, wann Betroffene auf Leistungen und Ansprüche zurückgreifen können, sofern die Gesundheit durch die chronische Schlafstörung erheblich beeinträchtigt ist und eine volle Leistungsfähigkeit aus diesen Gründen im Job nicht mehr erbracht werden kann“, erklärt der Psychologische Berater. Mehr lesen

Die Versorgung von psychisch Erkrankten muss verbessert werden!

Diesen Befund erhebt die Selbsthilfeinitiative zu Zwängen, Phobien, Depressionen, Psychosomatischen Erkrankungen und Psychotischen Störungen. Deren Leiter stellt fest: „Nicht nur Betroffene, die bereits an seelischen Erkrankungen litten, sind durch die momentane Ausnahmesituation durch Krieg, Klimawandel, Inflation und Krisen oftmals vor eine Verschlechterung ihrer Symptome gestellt. Besonders die erstmalig von einer psychischen Diagnose heimgesuchten Patienten sind mit dieser Nachricht nicht selten überfordert und verzweifelt zugleich. Sie brauchen dringende Unterstützung – und werden in einigen Regionen nicht einmal mehr auf die Wartelisten bei den Therapeuten und psychotherapeutisch tätigen Ärzten aufgenommen. Uns erreichen Meldungen aus dem gesamten Bundesgebiet, wonach Patienten in akuten Krisen vertröstet werden – und letztlich den Weg in ein Krankenhaus suchen müssen, weil ihnen ambulant keinerlei fachärztliche oder psychotherapeutische Hilfe zuteilwird“, erklärt Dennis Riehle (Konstanz) hierzu. Mehr lesen

„Die Ankündigung von Prof. Lauterbach zur verbesserten Versorgung von Post-Vac-Patienten ist unglaubwürdig!“

Mit diesen Worten kommentiert der Leiter der ehrenamtlichen Selbsthilfeinitiative zu Impfkomplikationen die ausbleibende Reaktion des Bundesgesundheitsministers und der „Ampel“-Koalition auf den Wunsch nach Kontakt und Austausch mit Betroffenen. Dennis Riehle erklärt: „Das aktuelle Versprechen von Gesundheitsminister Lauterbach im ZDF zur verbesserten Forschung und Versorgung von Patienten mit Impfschäden wirkt auf uns überaus unglaubwürdig. Wir haben uns bereits mehrfach an SPD, Grüne und FDP, aber auch an Lauterbachs Haus gewandt und um die Möglichkeit gebeten, Interessen der am Post-Vac-Syndrom erkrankten Menschen darlegen zu können. Allerdings gab es hierauf bis heute keinerlei Antwort, was für mich letztlich nur den Schluss zulässt, dass ein bewusstes Desinteresse besteht. Immerhin kann man das Phänomen anhaltender Nebenwirkungen nach der Verabreichung von Vakzinen mittlerweile eigentlich nicht mehr leugnen und sollte sich ehrlich machen, um den Verschwörungstheoretikern nicht weitere Nahrung für ihre Ansichten zu geben. Wenn der Gesundheitsminister im ZDF erneut davon spricht, dass Impfschäden sehr selten seien, dann mag das bei der vom Paul-Ehrlich-Institut angewendeten, rigiden Definition zwar durchaus zutreffend sein. Doch das Ausmaß der Impfkomplikationen wird damit verharmlost. Wenn sich alleine bei uns mittlerweile schon weit über 6.000 Personen gemeldet haben, die in zeitlichem und zumeist offensichtlich auch kausalem Zusammenhang mit der Impfung von massiven Beschwerden sprechen, sollte das für uns alle ein Alarmsignal sein“, erläutert Dennis Riehle seine Wahrnehmung. Mehr lesen

Voraussetzungen für Erwerbsminderungsrente sind beim Chronischem Erschöpfungssyndrom (CFS) sehr hoch

Der Sozialberater beruft sich unter anderem auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 25.10.2021, in dem es unter anderem heißt: „Ein Anspruch […] auf Gewährung von Erwerbsminderungsrente hängt […] nicht davon ab, ob das […] bestehende Krankheitsbild […] als Chronisches Fatigue-Syndrom (CFS)/Myalgische Enzephalomyelitis (ME) zu klassifizieren ist. Entscheidend ist vielmehr, ob unter Berücksichtigung der üblichen Anforderungen der Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein Versicherter trotz vorliegender Erkrankungen noch mindestens 6 Stunden täglich tätig sein kann, wenn auch unter Beachtung qualitativer Leistungseinschränkungen. Ob ein derartiges Leistungsvermögen beim Versicherten noch besteht oder nicht, ist nicht anhand der subjektiven Überzeugung des Versicherten festzustellen, sondern durch ärztliche Sachverständige, die die objektiv vorliegenden, aus den gesundheitlichen Erkrankungen folgenden Funktionseinschränkungen für Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes festzustellen und subjektive Angaben und Überzeugungen des Versicherten in diesen objektiv festzustellenden Rahmen einzuordnen haben“, fasst Dennis Riehle zusammen. Mehr lesen

Zwänge, Ängste, Depressionen: Selbsthilfe kann eine sinnvolle Ergänzung in Krisen sein

Bereits davor waren die Therapieplätze vielerorts äußerst rar, Wartezeiten von mehr als sechs Monaten sind auch heute keine Seltenheit. Die Politik hat bisher zu wenige Antworten gefunden, welche durchschlagenden Maßnahmen zur Verbesserung der Situation ergriffen werden könnten. Deshalb wenden sich immer mehr Menschen mit seelischer Beeinträchtigung verzweifelt an niederschwellige Angebote, wie aktuell der Leiter der bundesweit tätigen Selbsthilfeinitiative zu Zwängen, Phobien und Depressionen, Dennis Riehle (Konstanz) in einer entsprechenden Aussendung erklärt: „Wir hatten bereits vor Covid-19 bis zu 15 Anfragen pro Woche. Mittlerweile sind es jedoch deutlich über 100 Anliegen pro Monat. Darunter sind viele Betroffene, die bislang in ihrem Leben keine Berührungspunkte mit seelischen Beeinträchtigungen hatten und deshalb nach Orientierung und Unterstützung suchen. Zweifelsohne können wir keine medizinische oder therapeutische Behandlung ersetzen und sind lediglich ein ergänzendes Beratungsangebot, das allerdings immer häufiger die Position als Lückenfüller einnimmt. Denn in der Zeit des Wartens auf einen Termin beim Psychiater oder Psychotherapeuten bauen wir Brücken, so gut es möglich ist“. Mehr lesen