Parteien – das Auslaufmodell aus dem 19. Jahrhundert

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Parteien sind eine parasitäre Minderheit, die ungefragt und ohne Auftrag über eine zahlende Mehrheit entscheidet. Die Ägypter liefern uns ein wunderbares Bild von einem Auslaufmodell: Die Partei. Die Rechtsform „Partei“ wird nur noch genutzt, um verkrusteten Filz aufzubrechen und Seilschaften zu zerschlagen, die sich zum Küngeln gebildet haben.

Es ist wirklich absurd: Wie kann ein Club engstirniger Ideologen, meist Männer, sich anmaßen, für eine ganze Nation zu wirken, wenn sie zahlenmäßig weniger als ein Prozent der Bevölkerung repräsentieren? Mehr lesen

Sonst kommen die Steuerzahler und hängen uns alle auf

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Warum überhaupt gibt es ein schuldenbasiertes Geldsystem anstelle eines Geldsystemes, das auf Arbeitskraft und auf Werten beruht? Antwort: Damit Eliten sich über die Banken ohne Arbeit bereichern können. Das Konstrukt dafür ist der Zinseszins, der für Kredite gezahlt wird.

Zitiert aus der 18. Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 5. Mai 2010, auf Seite 21: „Zur risikoadjustierten Bankenabgabe: Ich möchte darauf nur sehr kurz eingehen, da dieses Thema weit über Griechenland hinausgeht. Es geht grundsätzlich um die Frage, wie wir damit umgehen wollen, dass der Staat wegen des Arguments „too big to fail“ einspringen muss. Wir alle sind uns einig: Der Staat hat das einmal getan und soll das nicht ein zweites Mal tun. Sonst kommen die Steuerzahler und hängen uns alle auf. Das möchten wir nicht. Wir müssen nach Lösungswegen suchen, um das zu vermeiden. Wir brauchen – das alles ist auf dem Weg – ein neues Restrukturierungs- und Abwicklungsrecht anstelle eines Insolvenzrechts, das nicht passt. Wir müssen innovative „Beerdigungsmöglichkeiten“ gesetzlich verankern. Wir brauchen als allerletzten Notanker mit Blick auf den Steuerzahler die Maßnahme, dass die Risiken, wenn alles andere nicht reicht, aus einem Solidarfonds, in den die Banken zuvor eingezahlt haben, gedeckt werden.“
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„Das Durcheinander bei der Eingliederungshilfe verhindert sachgerechte Teilhabe!“

„Es geht einerseits um die zahlreichen Leistungs- und Kostenträger, die für Integrationsleistungen in Betracht kommen können. Andererseits aber auch um die einzelnen Möglichkeiten der Unterstützung selbst. Denn die Eingliederungshilfe ist eine nachrangige und damit oftmals zwischen den einzelnen Behörden hin- und hergeschobene Leistung, deren Anspruchsvoraussetzung zwar ziemlich klar ist, die Zuständigkeit aber nicht selten im Unklaren bleibt“, erklärt der 37-Jährige und nennt als Beispiel die häufigen Verweise an Betroffene: „Selbst beim Sachbearbeiter hat man immer wieder den Eindruck, als würden er sich nicht sicher sein, wer denn nun für den jeweiligen Fall verantwortlich ist. Im Zweifel schicken sie die Antragssteller dann einfach weiter zum nächsten Amt. Da gehen wertvolle Wochen und Monate verloren und die Möglichkeit auf Partizipation wird unnötig verschleppt“. Mehr lesen