Christliche Flüchtlingshilfe muss sich auf Bibelverse und Soziallehre besinnen
„Dies hat nicht zuletzt mit den rauen Tönen aus dem rechtsradikalen Spektrum zu tun, das weiterhin mit scharfen Parolen gegen Flüchtende pöbelt. Aber auch die Einlassungen aus der Mitte der demokratischen Parteienfamilie machen mir Sorge“, meint der Psychologische Berater – und spielt damit exemplarisch auf Äußerungen des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz an, der mit Blick auf die Hilfesuchenden aus der Ukraine von „Sozialtourismus“ gesprochen hat. „Dass derartiger Populismus von einer politischen Kraft mit dem C im Namen kommt, erschreckt mich auch als Laienprediger sehr. Denn es ist ja die Heilige Schrift mit ihren vielen Erzählungen von Flucht, die uns sehr deutlich macht, dass bereits vor 2000 Jahren kaum jemand die Arme gegenüber den Ankommenden verschränkt hat. Viel eher war es ganz normal, Durchreisenden oder Schutzsuchenden die Türen zu öffnen und sie zu beherbergen. Das reicht bis zu Maria und Josef zurück, die wenigstens im Stall Platz fanden“.
Riehle verweist hierbei besonders auf das Matthäus-Evangelium, in dem es in Kapitel 25, Vers 35 (Lutherübersetzung) heißt: „Ich bin ein Fremder gewesen und ihr habt mich aufgenommen“. Der christlich orientierte Flüchtlingshelfer vom Bodensee betont zwar auch, dass es bereits damals Feindseligkeiten gegeben habe und Unterkunft Erbetende nicht überall mit Jubel empfangen worden seien. „Denn immerhin waren ja auch zu jenen Tagen schon Neid, Missgunst und Identität ein Thema“, erläutert der Integrationsberater. Wenn wir allerdings durch die biblischen Geschichten blättern, stand am Ende immer die bedingungslose Annahme des Menschen durch Gott im Mittelpunkt. Und dieser Gedanke kommt in der heutigen Debatte deutlich zu kurz“, meint Riehle. „Wenn Kirchen Asyl geben und sich damit um manches Gesetz winden, dann ist das einzig Ausdruck von Solidarität, Frieden und Verantwortung gegenüber den Völkern, die uns durch Christus aufgetragen wurde“. Denn auch wenn wir mittlerweile jegliche Fragen durch Gesetz und Bürokratie regeln, bleibt der ethisch-moralische Auftrag abseits von diesen Paragrafen erhalten. „Und dem dürfen wir uns gerade als Christen nicht entziehen, schon gar nicht aus Gründen der Abgrenzung oder gar der Selektion. Solch eine Distanzierung vom Elend vieler Flüchtlinge ist nicht nur mit dem Verständnis des Menschen als Ebenbild Gottes, der sich von seinesgleichen zwar in seiner Persönlichkeit unterscheiden mag, aber bei aller Individualität nicht nur vor der Verfassung eines Staates gleich ist, unvereinbar und komplett verachtenswert“.
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