Immobilienprofi aus Alsfeld findet die beste Lösung für Scheidungsimmobilien
Lässt sich ein Ehepaar scheiden, stellt sich oft die Frage, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Immobilienprofi Mike Schneider weiß, dass neben der Eigentumsübertragung auch die Vermietung, der Verkauf oder die Teilungsversteigerung in Betracht kommen. Er berät über die Vor- und Nachteile der Optionen und findet mit den Eigentümern die beste Lösung.
„Eine Eigentumsübertragung lohnt sich immer dann, wenn einer der Eigentümer in der Immobilie wohnen bleiben möchte“, weiß Immobilienprofi Mike Schneider, „diese Option ist besonders dann sinnvoll, wenn die Eigentümer Kinder haben, die sie nicht aus ihrem gewohnten Umfeld herausreißen möchten“. Bei der Eigentumsübertragung geht die Immobilie auf denjenigen über, der in dieser wohnen bleibt. Der andere Eigentümer wird ausgezahlt.
Möchten die Eigentümer das Haus behalten, beispielsweise, um es später ihren Kindern zu vererben, aber nicht dort wohnen bleiben, kommt die Vermietung in Betracht. „Dazu sollten sich die Eigentümer allerdings trotz ihrer Scheidung oder Trennung weiterhin gut verstehen“, rät Mike Schneider, „schließlich müssen sie sich um die technische und kaufmännische Verwaltung der Immobilie kümmern oder einen Experten damit betrauen“. Gerne hilft auch die Mike Schneider Immobilien GmbH bei der Suche nach einem geeigneten Mieter.
Kommen weder die Eigentumsübertragung noch die Vermietung der Immobilie infrage, ist der Verkauf eine weitere Option. „Mit dem Verkauf ziehen die Eigentümer einen klaren Schlussstrich. Vom Verkaufserlös können sie sich beispielsweise zwei schicke Mietwohnungen leisten“, meint Immobilienmakler Mike Schneider. Haben sich die Eigentümer für den Verkauf entschieden, wickeln Mike Schneider und sein Team diesen vollständig ab – auf Wunsch auch diskret.
Nur wenn sich die Eigentümer gar nicht darauf einigen können, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll, kommt es zu einer Teilungsversteigerung. Diese Zwangsversteigerung muss von einem der Eigentümer beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. „Da die Immobilie hier häufig unter ihrem Marktwert verkauft wird, raten wir nur in Extremfällen zu diesem Schritt“, so Mike Schneider.
Eigentümer, die sich für den Immobilienverkauf entschieden haben, oder die sich noch nicht sicher sind, welche die beste Option für sie ist, können sich kostenlos und unverbindlich von den Immobilienmaklern aus Alsfeld beraten lassen. Die Immobilienmakler können unter der Rufnummer 06631 / 77 67 27 kontaktiert werden.
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