Lohnt sich die Aufteilung in Eigentumswohnungen?

Eigentümer können für ihr Mehrfamilienhaus unter Umständen einen höheren Erlös erzielen, wenn sie dieses vor dem Verkauf in Eigentumswohnungen umwandeln. Die Experten der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH wissen, worauf Eigentümer achten müssen, die sich für eine solche Lösung entscheiden.

„Ein Mehrfamilienhausverkauf ist immer etwas komplizierter als ein normaler Hausverkauf und erfordert daher besonderes Wissen“, erklärt René Reuschenbach, Geschäftsführer der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH. Möchten Eigentümer ihr Mehrfamilienhaus im Rhein-Erft-Kreis, im Rhein-Sieg-Kreis oder in der Region Köln/Bonn verkaufen, prüfen er und seine Kollegen daher zunächst, ob ein Globalverkauf infrage kommt oder ob die Aufteilung in Eigentumswohnungen sinnvoller ist. „Einen Globalverkauf, bei dem das Mehrfamilienhaus auf einen Streich verkauft wird, können wir in der Regel etwas schneller abwickeln als den Verkauf aller einzelnen Eigentumswohnungen“, so der Geschäftsführer, „dafür ist der Verkaufserlös bei der zuletzt genannten Option häufig etwas höher“. Mehr lesen

Mit der richtigen Strategie schnell den passenden Käufer finden

Wer seine Immobilie verkaufen möchte, sollte diese auch geschickt vermarkten. Denn nur so wird schnell ein passender Käufer gefunden. Saskia Schmitz, Geschäftsführerin der Schmitz ImmobilienPartner GmbH, weiß, worauf es dabei ankommt. Sie und ihr Team analysieren vor dem Verkauf nicht nur die richtige Zielgruppe, sondern auch die richtige Verkaufsstrategie.

Werbung im Internet, Verkaufsschilder oder individuelle Mailings – um auf einen bevorstehenden Immobilienverkauf aufmerksam zu machen, haben Eigentümer zahlreiche Möglichkeiten. Jedoch bieten sich nicht alle Strategien pauschal für alle Verkäufe an. Deswegen sollte vor dem Verkauf unter anderem herausgefunden werden, welche Zielgruppe sich für die Immobilie interessiert. Darauf weist Saskia Schmitz hin, Geschäftsführerin der Schmitz ImmobilienPartner GmbH mit Sitz in Siegburg. „Während sich ein junges Ehepaar mit Kinderwunsch womöglich für ein großes Haus mit vielen Zimmern interessiert, benötigt ein älteres Ehepaar sehr wahrscheinlich eher eine barrierefreie Wohnung“, weiß die Immobilienmaklerin aus Erfahrung. Mehr lesen

Darauf kommt es beim Verkauf eines Grundstücks an

Grundstückskaufinteressenten haben häufig zahlreiche Fragen. Einige davon sind: Wie darf das Grundstück bebaut werden? Wie viele Stockwerke darf die künftige Immobilie haben? Welche Leitungs- und Wegerechte gelten vor Ort? Damit Verkäufer Kaufinteressenten all diese Fragen beantworten können, sollten sie auf die Hilfe eines erfahrenen Immobilienmaklers setzen.

Der Flächennutzungsplan, der Bebauungsplan und ein aktueller Grundbuchauszug – das sind nur einige der erforderlichen Unterlagen, die Grundstücksverkäufer für die Veräußerung bereithalten sollten. „Natürlich möchten sich Kaufinteressenten zum Beispiel über die Bodenbeschaffenheit informieren oder darüber, ob sich Altlasten auf dem Grundstück befinden“, erklärt Stefan Sagraloff, Geschäftsführer von Immopartner aus Nürnberg. Mehr lesen

Hilfreiche Tipps für Immobilienerben

Eine Immobilienerbschaft kommt für einige sehr plötzlich und unerwartet. Manche Hinterbliebenen können die Immobilie nicht selbst nutzen und möchten sie daher vermieten oder verkaufen. Farid Sabori, Leiter Verkauf und Vermietung bei Sabori Immobilien aus Hamburg, unterstützt diejenigen dabei. Vorab rät er Immobilienerben aber, darüber nachzudenken, ob sie das Erbe annehmen wollen oder nicht.

Nur sechs Wochen haben Hinterbliebene Zeit, ein Erbe auszuschlagen. Daher muss auch bei einer Immobilienerbschaft schnell eine Entscheidung darüber getroffen werden, was mit der Wohnung, dem Haus oder dem Grundstück geschehen soll. „Wer eine Immobilie erbt, sollte vorab herausfinden, ob diese mit Hypotheken belastet ist“, erklärt Farid Sabori, „ist das der Fall, sollte gut abgewägt werden, ob sich die Annahme der Erbschaft lohnt oder nicht“. Mehr lesen

Was Sie über die Verteilung der Maklerkosten wissen sollten

Ab dem 23. Dezember 2020 wird geteilt: Der Bundestag verabschiedet eine neue gesetzliche Regelung, welche die Verteilung der Maklerprovision für Immobilienverkauf regelt. Bereits am 23. Juni 2020 wurde das Gesetz erlassen und tritt ein halbes Jahr später in Kraft.

Der Gedanke hinter dem Gesetz

Bisher galt die Vertragsfreiheit. In Zukunft gilt aber: Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung einen Immobilienmakler, trägt er mindestens die Hälfte der Maklerprovision. Das neue Gesetz greift aber nur, wenn der Käufer als Verbraucher, also als Privatperson agiert. Zudem zahlt der Käufer seinen Anteil der Courtage erst, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nachweislich nachgekommen ist. Gewerbeimmobilien, unbebaute Grundstücke sowie Mehrfamilienhäuser sind ausgenommen. Mündlich geschlossene Maklerverträge sind in der Zukunft auch nicht mehr gültig und müssen in schriftlicher Form erfolgen, beispielsweise in Form eines Briefes, einer E-Mail oder einer SMS. Damit können Unklarheiten hinsichtlich des Inhalts eines Maklervertrages vermieden werden. Das Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Verbraucher von Kaufnebenkosten (Makler 3,48 % inkl. 16 MwSt., Notar 1,5 %, Grunderwerbsteuer 3,5 % bis 6,5 %, je nach Bundesland) zu entlasten. Folglich muss der Makler zwei Verträge abschließen, mit dem Käufer und dem Verkäufer. Mehr lesen

Verkäufer und Kaufinteressenten profitieren von der Immobilienpräsentation in 3-D

Immobilienverkäufer und Kaufinteressenten können sich beim Verkauf bzw. Kauf ihrer Immobilie viel Zeit und Stress sparen, wenn sie auf die neuste Technik setzen. Dieser Auffassung ist Stefan Sagraloff, Geschäftsführer des Nürnberger Unternehmens Immopartner. Als erster Makler im fränkischen Raum hat er vor einiger Zeit die Immobilienpräsentation in 3-D in sein Leistungsportfolio mitaufgenommen. Die Kunden profitieren dabei vor allem von der reduzierten Anzahl der Vor-Ort-Besichtigungstermine. Mehr lesen

Wann lohnt sich die Leibrente für Hausbesitzer?

Ältere Eigentümer, die an ihrer Immobilie hängen, diese aber aus Kostengründen veräußern müssen, sollten über die Möglichkeit der Leibrente nachdenken. Darauf weist jetzt René Reuschenbach hin, Geschäftsführer der WAV Reuschenbach Immobilien GmbH (WAV). Außerdem liefert er wissenswerte Informationen zum Thema.

Für Hausbesitzer im Rentenalter, bei denen das Geld knapp ist oder die sich im Alter noch etwas gönnen möchten, ist die Leibrente eine gute Alternative zu einem direkten Hausverkauf. „Der große Vorteil an der Leibrente ist, dass die Hausbesitzer bis zu ihrem Lebensende in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können, wenn sie das wünschen“, erklärt René Reuschenbach, Geschäftsführer der WAV, „und bis dahin erhalten sie vom neuen Eigentümer eine feste monatliche Summe“. Sicherheit über ihr lebenslanges Wohnrecht bietet ihnen ein Eintrag ins Grundbuch, der bei einer solchen Vereinbarung vorgenommen wird. Mehr lesen

Was ist ein Bieterverfahren und für wen lohnt es sich?

Eigentümer, die eine besondere Immobilie veräußern möchten, können vom sogenannten Bieterverfahren profitieren. „Durch diese Verkaufsstrategie lassen sich für begehrte Immobilien in der Regel sehr gute Verkaufserlöse erzielen“, sagt Stefan Sagraloff, Geschäftsführer vom Nürnberger Maklerunternehmen Immopartner, „und auch Käufer mit besonderem Interesse sind manchmal bereit dazu, überdurchschnittliche Preise für Liebhaberimmobilien zu zahlen“. Er und seine Mitarbeiter unterstützen Eigentümer bei diesem doch eher seltenen Verfahren, bei dem die Preisbildung von den Kaufinteressenten abhängt. Mehr lesen

Wenn die Immobilie im Alter zur Last wird

Es ist anstrengend geworden, die Treppenstufen hochzusteigen, der Garten bringt jede Menge Arbeit mit sich oder das Haus ist nach dem Tod des Ehepartners zu groß geworden – für einen Immobilienverkauf oder für die Vermietung aus Altersgründen kann vieles sprechen. Farid Sabori, Leiter Verkauf und Vermietung bei Sabori Immobilien aus Hamburg, berät Senioren über ihre Möglichkeiten.

„Manchen Senioren wächst die Arbeit mit ihrem großen Haus über den Kopf“, weiß Farid Sabori, „einige sehnen sich dann nach einer kleinen, gemütlichen Wohnung, in der sie ihren Lebensabend verbringen können“. Wenn dem so ist, beraten er und seine Mitarbeiter Senioren gerne über ihre Möglichkeiten. Besonders Verkauf und Vermietung sind Optionen, die in Betracht kommen. „Der Vorteil bei einem Verkauf ist, dass die Senioren auf einmal über eine große Summe Geld verfügen und sich damit ihre Wünsche – wie zum Beispiel den Kauf einer neuen, altersgerechten Immobilie oder auch eine Weltreise – finanzieren können“, weiß Farid Sabori. Mehr lesen

Welche Möglichkeiten bieten sich Immobilienerben?

Hat jemand eine Immobilie geerbt, muss es oft schnell gehen. Nur sechs Wochen haben Erben Zeit, um das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Die Entscheidung dafür oder dagegen sollte allerdings gut durchdacht sein, denn im schlechtesten Fall ist die Immobilie mit einer Hypothek belastet. Hat man sich für das Erbe entschieden, kommen mehrere Optionen in Betracht: Selbstnutzung, Vermietung oder Verkauf. Die erfahrenen Makler von Marquardt Immobilien aus Herrenberg helfen bei der Entscheidung.

„Immobilienerben befinden sich in einer schwierigen Situation“, weiß Sylvia Gairing, Vertriebsleiterin bei Marquardt Immobilien, „sie haben in der Regel nicht nur einen Angehörigen verloren, sondern müssen sich jetzt auch noch sehr zügig für oder gegen die Annahme des Erbes entscheiden“. Die Vertriebsleiterin rät den Immobilienerben in einem ersten Schritt dazu, darüber nachzudenken, ob sich die Annahme der Immobilienerbschaft lohnt. „Die Annahme ist oft nur sinnvoll, wenn der Nachlasswert die offenen Verbindlichkeiten übersteigt“, so Sylvia Gairing, „andernfalls ist es sogar möglich, in eine Schuldenfalle zu geraten“. Mehr lesen