Behinderung im Job: Arbeitnehmer verzichten auf Nachteilsausgleiche

Er ergänzt hierzu: „Faktisch werden die Betroffenen durch Nachteilsausgleiche lediglich auf dasselbe Chancen- und Arbeitsniveau wie gesunde Mitarbeiter gestellt und sind damit nicht bevorzugt. Stattdessen wird Gerechtigkeit für alle Arbeitnehmer geschaffen, weil jene mit Behinderung durch die Hilfestellungen vom gleichen Startblock ins Rennen gehen können und damit Fairness garantiert wird. So kann letztendlich eine Vergleichbarkeit von Leistungen erzielt und damit ein angemessener Wettbewerb im Unternehmen und zwischen Mitarbeitern erreicht werden“, meint der 37-jährige Konstanzer. Mehr lesen