Die Energiewende stoppt den Wohnungsbau

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NAEB 2303 am 5.2.2023

Jährlich sollen 400.000 Wohnungen gebaut werden. Aber die Energiewende verteuert das Bauen zu sehr. Nach den Wünschen der Bundesbauministerin Klara Geywitz sollen in Deutschland jedes Jahr 400.000 neue Wohnungen gebaut werden, davon 100.000 als Sozialwohnungen. Doch die Bautätigkeit geht zurück. In 2022 wurden nur 200.000 Wohnungen errichtet. Warum wurde das Ziel verfehlt?

Die Bundesregierung macht dafür schleppende Baugenehmigungen, Mangel an Facharbeitern und fehlendes Material verantwortlich. Doch das sind nur sekundäre Gründe. Die wesentlichen Ursachen sind die Gesetze und Verordnungen zur Energiewende im Namen des behaupteten Klimaschutzes. Sie verteuern den Bau und Unterhalt von Wohnungen und mindern die Rendite der Bauherren bis hin zu Verlusten. Unter diesen Bedingungen finden sich immer weniger Geldgeber für Neubauten, selbst wenn hohe staatliche Zuschüsse winken. Worum geht es? Mehr lesen

Angst- und Zwangserkrankungen: Patienten in der freien Wahl des Therapieverfahrens stärken!

Der 37-jährige Gruppenleiter vom Bodensee ist seit 25 ebenfalls erkrankt und kritisiert die immer offensichtlicher werdende Tendenz, wonach Patienten mit Zwangs- und Angststörungen durch Experten und Fachgesellschaften Verhaltenstherapie als die alleinig wirksame Therapieform bei diesen psychischen Krankheiten angepriesen wird. „Ich halte es für überaus bedenklich, wenn vor allem theoretisch und praktisch-angewandte Wissenschaften auf der ausschließlichen Basis von konzeptionellen Kosten-Nutzen-Bewertungen eine Empfehlung für jene Lehrmeinung aussprechen, auf der die kürzeste und oberflächlichste Therapie aufbaut, welche die Gesetzlichen Krankenkassen als anerkannte Leitlinienverfahren kennen und bezahlen“. Riehle verweist darauf, dass erfahrungswissenschaftliche Einschätzungen bei der Bewertung über Erfolg und Effizienz der Therapien eine deutlich untergeordnete Rolle spielen: „Ich habe in bislang über 17 Jahren Selbsthilfearbeit genügend Betroffene kennengelernt, die explizit unterstrichen haben, mit der (kognitiven) Verhaltenstherapie nicht vorangekommen zu sein. Es ist daher Augenwischerei, wenn man behaupten würde, diese Therapievariante wäre nachgewiesenermaßen die einzig hilfreiche. Dieser Absolutheitsanspruch der verhaltenstherapeutischen Interessenvertretung muss kritisch hinterfragt und mit Beispielen aus der Praxis konfrontiert werden“. Mehr lesen