WHS-Tipps: Richtig Heizen und Lüften

Richtiges Heizen und Lüften ist nicht nur gut für die Finanzen, sondern trägt auch zu einem angenehmen Raumklima bei und schont die Umwelt. Mit dem ein oder anderem Kniff der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS), wie beispielsweise individuell eingestellte Raumtemperaturen oder vernünftigem Lüften, können jährlich bis zu 300 Euro Energiekosten eingespart werden.

Wichtig ist es, die Räume nicht zu überheizen. Ein Grad weniger im Raum ist kaum zu merken und spart bereits bis zu sechs Prozent der Heizkosten. Besonders abends sollten Thermostatventile niedriger gestellt werden, 16 Grad reichen aus. Lediglich in Nutzungszeiten ist eine Vollbeheizung sinnvoll. Folgende Richtlinien sind sinnvoll: Bewohnte Räume wie Wohn- und Kinderzimmer auf 20 Grad einstellen, Badezimmer auf 22 Grad, Schlafzimmer und Nebenräume auf 16 Grad. Um Schimmelpilzbildung zu vermeiden, sollte diese Marke nicht unterschritten werden. Mehr lesen

Professionelle Wertanalyse für den Immobilienverkauf

Um für den Verkauf einer Immobilie einen geeigneten Preis zu bestimmen, ist die Ermittlung des Werts ein wichtiger Schritt. Der Makler Sascha Rückert von Rückert Immobilien, der in Wiesbaden sitzt und sich in der Region Rhein-Main bestens auskennt, kann hierbei mit einer Wertanalyse eine sinnvolle Grundlage für den Verkaufsprozess schaffen.

Da Immobilienbesitzer bei der aktuellen Situation auf dem deutschen Immobilienmarkt hohe Preise erzielen können, ist es wichtig, zunächst den wirklichen Wert festzustellen und dann einen marktgerechten Preis festzulegen. Daher ist es ratsam, einen Experten um Rat zu fragen. Mithilfe von bewährten Verfahren untersucht Sascha Rückert die Lage und den Zustand einer Immobilie im Großraum Wiesbaden und vergleicht sie mit dem aktuellen Angebot am Markt. Mehr lesen

Neurologische Erkrankungen können zu einer Schwerbehinderung führen!

Hierauf macht die bundesweit tätige Selbsthilfeinitiative zu Muskel- und Nervenerkrankungen aufmerksam. Wie deren Leiter, Dennis Riehle (Konstanz), in einer aktuellen Aussendung mitteilt, hätten Betroffene oftmals zudem massive Schwierigkeiten, ihre Ansprüche geltend zu machen – und der Amtsarzt beurteile ihr Störungsbild als vollkommen unzureichend. „Generell kann bei einer leichten Verlaufsform der genannten neurologischen Störungsbilder nach gültiger Rechtsprechung davon ausgegangen werden, dass ein sogenannter Grad der Behinderung (GdB) im unteren Bereich von 30 – 40 festgestellt wird, der eine Aussage darüber trifft, ob und in welchem Umfang Erkrankte zum Beispiel Steuererleichterungen, Unterstützung am Arbeitsplatz oder mögliche Fahrtkostenpauschalen geltend machen können“, erklärt der Sozialberater. Auf der zwischen 0 und 100 festgelegten Skala gilt ein Mensch im Sinne des SGB IX bereits ab einem Wert von 20 als „behindert“, ab 50 dann letztlich auch als „schwerbehindert“ mit dem Anspruch auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises zum Nachweis für mögliche Rechte. Bevorteilungen sind auch bei einem niedrigeren Wert schon möglich, arbeitsrechtlich ist dann eine Gleichstellung im Job als Schwerbehinderter denkbar und damit verbunden ein besserer Kündigungsschutz, bevorzugte Einstellung oder ein Mehrurlaub. Und auch mit GdB 20 können bereits verschiedene Steuernachlässe erfolgen. Mehr lesen