Während einige Gedanken sogar in die Richtung gehen, die wiederholt praktizierte Sterbehilfe noch stärker zu reglementieren und sie damit nahezu unmöglich zu machen, gehen andere Vorstellungen sehr weit. Der aktuell die meisten Stimmen auf sich vereinende Ansatz will die Beihilfe zum assistierten Suizid unter Strafe stellen und nur wenige Ausnahmen zu lassen. Damit würde dem aus Karlsruhe vorgegebenen Gedanken, wonach der Mensch grundsätzlich ein Recht darauf hat, über den eigenen Tod und den diesem vorausgehenden Sterbeprozess selbst bestimmen zu können, nicht Rechnung getragen. Dieser Auffassung ist der Leiter der Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“, Dennis Riehle (Konstanz): „Es entspricht nicht der Maßgabe der Verfassungsrichter, Sterbehilfe noch komplizierter zu machen, als sie es bisher schon ist. Das derzeit mehrheitlich unterstützte Modell würde Möglichkeiten zum Suizid unter Zuhilfenahme Außenstehender nahezu ausschließen. Das ist nicht der Sinn einer Reform! Gleichzeitig ist der liberalste aller aktuell vorliegenden Entwürfe eine Bankrotterklärung gegenüber dem Lebensschutz, weil er bereits zehn Tage nach einem ausführlichen Beratungsgespräch in einer spezialisierten Einrichtung das ärztliche Verschreiben eines todbringenden Medikaments ermöglichen soll. Der Entscheid, aus dem Leben scheiden zu wollen, darf nicht in einem Eilverfahren zustande kommen. Diese weitgehende Erlaubnis würde auch Kurzentschlossene zu einem voreiligen Sterben verhelfen und damit den vielen Beweggründen, die dem Lebensüberdruss zugrunde liegen können, nicht gerecht werden“.