Eine Lösung für die gemeinsame Immobilie nach der Scheidung finden

Nach einer Scheidung stehen Paare vor einer schwierigen Entscheidung bezüglich des gemeinsamen Hauses oder der gemeinsamen Wohnung. Ihnen bieten sich verschiedene Optionen: die Eigentumsübertragung, die Vermietung, der Verkauf oder die Teilungsversteigerung. Geschäftsführer Sascha Rückert von Rückert Immobilien in Wiesbaden erläutert die Vor- und Nachteile.

1. Eigentumsübertragung: Möchte einer der Ex-Partner in der Immobilie verbleiben, kann die Eigentumsübertragung mit einer Auszahlung des anderen Partners eine Lösung sein. „Diese Option bietet dem Verbleibenden Sicherheit, erfordert aber auch eine hohe finanzielle Belastbarkeit“, erklärt Sascha Rückert. Es sei daher ratsam, sich vorab über Punkte in Bezug auf den gemeinsamen Kredit, Unterhaltsfragen und den Zugewinnausgleich von einer Expertin oder einem Experten beraten zu lassen. Die Eigentumsübertragung eignet sich vor allem dann, wenn aus der Beziehung Kinder hervorgegangen sind. Diese können so weiterhin in ihrem gewohnten Umfeld aufwachsen.

2. Vermietung: Eine weitere Möglichkeit ist die Vermietung des Hauses oder der Wohnung in Wiesbaden oder der Region. Diese Option setzt jedoch ein gutes Verhältnis zwischen den Ex-Partnern voraus, da die Verwaltung der Immobilie weiterhin gemeinschaftlich erfolgen muss. Sie eignet sich für alle, die ihre Wohnung oder ihr Haus aktuell nicht mehr bewohnen möchten, diese oder dieses aber beispielsweise später einmal an ihre Kinder vererben möchten.

3. Verkauf: Der Verkauf der Immobilie ist oft die beste Lösung für Paare, die einen klaren Trennstrich ziehen möchten, auch finanziell. „Ein Hausverkauf ermöglicht es beiden Ex-Partnern, einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen, ohne sich weiter um die gemeinsame Immobilie kümmern zu müssen“, so Sascha Rückert.

4. Teilungsversteigerung: Ist eine Einigung über den Verkauf nicht möglich, bleibt noch die Teilungsversteigerung. Dabei wird die Immobilie zwangsversteigert, was häufig zu einem geringeren Erlös führt. „Eine Teilungsversteigerung sollte nur als letztes Mittel in Erwägung gezogen werden, da der erzielte Preis oft nicht den tatsächlichen Wert der Immobilie widerspiegelt“, erklärt der Geschäftsführer.

Unabhängig von der gewählten Option ist es wichtig, die Entscheidung gut zu durchdenken und sich professionell beraten zu lassen. „Wir bei Rückert Immobilien stehen den Betroffenen zur Seite und helfen dabei, die für alle Beteiligten beste Lösung zu finden“, sagt Sascha Rückert. Interessenten können den Immobilienmakler in Wiesbaden, der auch als Immobilienmakler für Mainz und die Region aktiv ist, und seine Kollegen telefonisch unter 0611-18 5 18 28 erreichen.

Mehr Wissenswertes zum Thema gibt es auf https://www.rueckert-immobilien.de.

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