„Behinderung bleibt eines der größten Risiken für manifestierte, existenzielle Armut!“

Auf diese Tatsache macht die Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“ aufmerksam und fordert eine radikale Neuausrichtung und Umgestaltung von Nachteilsausgleichen für behinderte Personen, besonders auch für diejenigen, die bislang von den vornehmlich auf Einkommenssteuerpflichtige fokussierten Steuerpauschbeträgen nicht profitieren können. Der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Sozialberater Dennis Riehle (Konstanz) erklärt hierzu entsprechend: „Wer in Deutschland einen Schwerbehindertenausweis besitzt, kann ihn vor allem nutzen, wenn er eine jährliche Steuererklärung abgibt. Dann werden ihm außergewöhnliche Belastungen zugeschrieben und die entsprechende Steuerschuld kann sich ein wenig reduzieren. Doch die allermeisten Menschen mit Beeinträchtigung kommen nicht in den Genuss von diesen Maßnahmen, weil sie ein geringeres Einkommen als den Grundfreibetrag beziehen und damit überhaupt keine Berührung mit dem Finanzamt haben, das ihnen Ausgleiche gewähren könnte. Insofern geht die derzeitige Regelung in weiten Teilen an der Realität vorbei und muss dringend reformiert werden“.

„Dass derzeit so viele behinderte Menschen in die Armutsfall geraten, hat unter anderem etwas damit zu tun, dass sie zu der ohnehin schon am schlechtesten bezahltesten Gruppe in der Bevölkerung gehören, denn sie sind oftmals in Werkstätten für behinderte Menschen oder aufgrund ihrer chronischen Erkrankung lediglich in Teilzeitjobs beschäftigt. Den Lohn müssen sie oft mit sozialen Leistungen aufstocken und zählen insofern zur Unterschicht, obwohl sie doch einen wirtschaftlichen Beitrag für diese Gesellschaft leisten. Schon allein deshalb scheint es nötig, ein besonderes Augenmerk auf sie zu legen und sie stärker als bislang zu entlasten. Die momentane Gesetzeslage ist unter den oben beschriebenen Gesichtspunkten für viele Personen mit einer Beeinträchtigung diskriminierend, weil sie den Nutzen überhaupt nicht in Anspruch nehmen und keine finanziellen Erleichterungen spüren können. Daher muss dringend überlegt werden, ob es denn nicht endlich an der Zeit ist, für Menschen mit Handicap ein bundesweit einheitliches Behindertengeld einzuführen, das unabhängig der Steuerpflicht ausbezahlt wird und als Pauschale die Mehraufwendungen abfedert, die den Betroffenen durch zusätzliche Investitionen aufgrund ihrer Behinderung entstehen, beispielsweise in Hilfsmittel, Umbaumaßnahmen oder zur Teilhabe am Berufsleben“, erläutert der 37-jährige Psychologische Berater vom Bodensee, der selbst schwerbehindert ist.

Riehle stellt fest, dass die von seiner Anlaufstelle beratene Klientel in den Überlegungen der „Ampel“-Koalition bislang zu kurz kam: „Während – richtigerweise – für Empfänger von Transferleistungen Einmalzahlungen gewährt sind, wurde nicht bedacht, dass behinderte Menschen weitaus höhere Zusatzausgaben haben als der gesunde Bürgergeld- oder Sozialhilfebezieher. Diesem Umstand ist nicht genügend Rechnung getragen worden. Viel eher wurde bei manch einer Gießkannenaktion schlicht nicht berücksichtigt, dass Menschen mit Handicap doppelt und dreifach unter der Teuerung leiden. Auch bei der Energie haben sie ganz erhebliche Mehrausgaben, beispielsweise für elektrische Heilmittel und Hilfsgeräte. Nicht alles davon wird durch die Krankenkasse aufgefangen – und auch nicht jeder behinderte Mensch ist gleichzeitig auf eine Pflege angewiesen, aufgrund dessen entsprechende Aufwendungen erstattet würden. Es scheint mir, als würden fast zehn Millionen Deutsche in ihrer besonderen Lebenslage vergessen. Bei ihnen kommt neben der grundsätzlichen Bedürftigkeit aufgrund fehlenden oder unzureichenden Einkommens eine verschärfte und prekäre Wirtschaftssituation hinzu, die mittlerweile immer öfter eine echte Partizipation am gesellschaftlichen und sozialen Leben verhindert. Die mir als Coach geschilderten Beispiele sind beklemmend und machen deutlich, dass es nun einer Lösung für sie bedarf“.

Die kostenlose Sozialberatung ist unter www.beratung-riehle.de erreichbar.

Hinweis: Diese Pressemitteilung darf – auch auszugsweise – unter Wahrung des Sinngehalts und Erwähnung des Urhebers verwendet werden.

Ehrenamtliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dennis Riehle
Dennis Riehle
Martin-Schleyer-Str. 27

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